TTIP-Handelsabkommen mit den USA stoppen

Das Transatlantische Freihandelsabkommen, TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), auch TAFTA (Trans-Atlantic Free Trade Agreement) genannt, wird seit Juli 2013 geheim verhandelt zwischen der Europäischen Union und den USA. Die Geheimverhandlungen werden von der Europäischen Kommission und der US-Regierung geführt. Die Freihandelszone umfasst zwei Ebenen: Erstens ein Verbot von Zöllen und zweitens angeglichene Regulierungen, Eckpunkte: Deregulierung des Finanzsektors – Lebensmittelgesetze und Gesundheitsstandards – Umweltstandards – Öffentliche Aufträge – Industriestandards… .

Wirklich gefährlich:  TTIP soll sogenanntes Investitionsschutzabkommen beinhalten.  
Dieses Abkommen erlaubt es Unternehmen, vor wenig regulierten und intransparenten “privatwirtschaftlichen Schiedsgerichten” gegen Staaten zu klagen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Sie würden die EU-Staaten nun auch noch der Willkür von Unternehmen und Anwälten aus den USA (und aller übrigen Mitgliedsländer: EU-Länder, Kanada, Mexiko, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island) ausliefern. Die nationalen Gerichte werden damit umgangen, es droht die leise Entmachtung des Rechtsstaats.
Investitionsschutzabkommen, Schiedsgerichtsverfahren siehe auch
ISDS und ICSID.
Viele europäische Politiker und Aktivisten erklärten "Investitionsschutz" ist nicht erforderlich, sowohl in TTIP als auch in
CETA, geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen, nicht. Die staatliche Justiz der beteiligten Staaten bietet ausreichenden Rechtsschutz.

Die EU-Kommission will das TTIP-Handelsabkommen mit den USA so gestalten, dass der Bundestag und andere Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten nicht darüber abstimmen dürfen. Das heißt: Die EU-Abgeordneten wären die einzigen Volksvertreter, die über TTIP entscheiden. Falls sie dann zustimmen, wird das TTIP-Handelsabkommen kaum mehr aufzuhalten sein.
Nach derzeitigem Stand können TTIP und CETA im Bundesrat gestoppt werden. Und zwar, weil in Deutschland  neben dem Bundestag eben auch die Länderkammer zustimmen muss.
Parteien in Baden-Württemberg und ihre Positionen zu TTIP und CETA
:
Die Grünen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann legten sich fest: Sie wollen den Abkommen ihre Zustimmung verweigern, wenn diese Sonderklagerechte für Konzerne enthalten, soziale/ökologische Standards gefährden oder die kommunale Daseinsvorsorge beschränken. Ebenso kündigten die SPD und die Linken eine Ablehnung im Bundesrat an, sofern einer dieser Fälle eintritt.
 CDU und FDP hingegen lassen die Wähler/innen im Unklaren. Sie wollten sich nicht festlegen – und wir befürchten, dass sie den Abkommen letztlich zustimmen. Insbesondere sind sie nicht bereit, die Sonderklagerechte für Konzerne zu stoppen. Nun wissen wir, wie sich die Parteien im Bundesrat zu TTIP und CETA verhalten wollen – doch die meisten Wählerinnen und Wähler wissen das noch nicht.



Das geplante Abkommen wird von Vielen (Politiker, Journalisten, Verbraucherschutz- und Umweltschutz - Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen) massiv kritisiert:

 o Es wird von Lobby-Vertretern der Industrie unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ohne Beteiligung der nationalen Parlamente oder des EU-Parlaments und damit faktisch ohne demokratische Kontrolle verhandelt.

 o Die zu erwartenden positiven wirtschaftlichen Effekte für die Bevölkerung der Teilnehmerstaaten sind sehr gering und  von zahlreichen gravierenden Nachteilen begleitet.

 o Durch das Abkommen werden Umwelt- und Gesundheitsstandards untergraben und Arbeitnehmerrechte aufgeweicht. Die angestrebte „Harmonisierung“ von Standards orientiert sich an den Interessen der Konzerne und Finanz-Investoren, weil Harmonisierung bedeute, dass tendenziell der jeweils niedrigste bzw. wirtschaftsfreundlichste Standard aller Einzelstaaten als Basis für die verbindliche Norm des Vertrags dienen werde.

o Sollten Staaten später gegen die Vertragsregelungen verstoßen, könnten „gigantische Entschädigungen“ für Unternehmen fällig werden. Darüber entschieden dann sogenannte Schiedsgerichte, die keiner nationalen Gesetzgebung und Kontrolle unterworfen wären.
Unternehmen könnten so einzelstaatliche Verbote und Kennzeichnungspflichten für gentechnisch veränderte Lebensmittel, den Einsatz von Chemikalien und unter Einsatz von Hormonen erzeugtes Fleisch unterlaufen. Ebenso könnten sie die Gasförderung mittels Fracking durchsetzen oder Entschädigungszahlungen für den Ausstieg aus der Kernenergie erzwingen.

 o Die Vorteile, die das Abkommen den Unternehmen bieten soll, wären zudem bindend, dauerhaft und praktisch nicht mehr veränderbar – weil jede einzelne Bestimmung nur mit Zustimmung sämtlicher Unterzeichnerstaaten geändert werden könnte, sobald der Vertrag in Kraft getreten ist.

 o Das Abkommen wurde als „undemokratisch“, als „unvereinbar mit demokratischen Prinzipien“ und als „Unterwerfung“ der Teilnehmerstaaten unter Konzerninteressen bezeichnet.

Kritik auf Wikipedia
4.1 Einschränkung nationaler Souveränität
4.2 Unklare Kriterien für Rechtsverletzung
4.3 "Treaty Shopping"
4.4 Diskriminierung von Inländern
4.5 Fehlende Transparenz
4.6 Fehlender Instanzenzug
4.7 Fehlende strukturelle Unabhängigkeit der Schiedsrichter
5 Aktuelle Diskussionen   5.1 Investitionsschiedsverfahren in Freihandelsabkommen mit EU-Beteiligung  
 
Als Vorläufer für TTIP gilt das Multilaterale Investitionsabkommen, das bereits in den 1990er Jahren auf erhebliche Widerstände von Aktivisten und NGO stieß und schließlich am Widerstand Frankreichs scheiterte.  Quelle Wikipedia  

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CDU-Kanzlerin
Merk(el)würdiger Wunsch:
„Nichts wünschen wir uns mehr als ein Freihandelsabkommen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten
SPD-Chef
Gabriel kritisiert und verspottet TTIP-Kritiker:
"470.000 Menschen haben gegen etwas (
Campact-Aufruf) unterschrieben, was es noch gar nicht gibt"
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Gesamtes neoliberales Konzept der Freihandelsabkommen muss auf den Prüfstand
19.03.2014 – Sahra Wagenknecht. Zunächst müssen die laufenden TTIP-Verhandlungen sofort gestoppt werden. Denn Geheimverhandlungen können keine demokratische Grundlage für eine spätere Vertragsunterzeichnung sein. Sämtliche Fakten und Dokumente zum aktuellen Verhandlungsstatus müssen sofort auf den Tisch. Nur durch explizite Nachfrage der Linksfraktion wurde zum Beispiel bekannt, dass beim TTIP-Abkommen auch über Finanzdienstleistungen geredet wird ... Nach den bisher durchgesickerten Details droht durch das Freihandelsabkommen ein Angriff auf Demokratie, Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz und die Binnenwirtschaft; demokratisch getroffene Entscheidungen werden wieder ausgehebelt.
Neben TTIP sind noch weitere Freihandelsabkommen geplant. Bereits seit 2009 sind Verhandlungen zwischen Kanada und der EU über ein Freihandelsabkommen (CETA) weit fortgeschritten: US-Konzerne könnten über Zweigniederlassungen in Kanada den CETA-Investitionsschutz nutzen, um gegen europäische Umwelt- und Sozialstandards zu klagen...  letztlich gehört das gesamte neoliberale Konzept der Freihandelsabkommen auf den Prüfstand.

Stop TTIP – Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA
Campact – Wir wollen TTIP und CETA verhindern, da sie diverse kritische Punkte wie Investor-Staat-Schiedsverfahren und Regelungen zur regulatorischen Kooperation enthalten, die Demokratie und Rechtsstaat aushöhlen. Wir wollen verhindern, dass in intransparenten Verhandlungen Arbeits-, Sozial-, Umwelt-, Datenschutz und Verbraucherschutzstandards gesenkt sowie öffentliche Dienstleistungen (z. B. Wasserversorgung) und Kulturgüter dereguliert werden.
   
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  Gutachten zu Freihandelsabkommen Völkerrechtler gegen TTIP und Ceta taz, 31.10.2014
Ein neues Rechtsgutachten unterstützt die Kritiker der geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP) sowie Kanada (
Ceta). Ergebnis: Ceta ist rechtswidrig. Die Kritik gilt auch dem noch zu verhandelnden TTIP-Abkommen mit den Vereinigten Staaten, da sich dieses stark an Ceta orientiert. Der Vertrag mit Kanada verstoße sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen Unionsrecht, sagte Horst. Etwa bei den internationalen Schiedsgerichten: …  

        Die Freihandelsabkommen wie TPP, TTIP, TiSA und so auch CETA verstoßen gegen das Völkerrecht.
 Es sind keine Freihandelsverträge sondern "politische Verträge, die unser demokratisches System abschaffen sollen"
  
US-amerikanischer Völkerrechtler Prof. Alfred de Zayas


         
CETA verstößt gegen das Völkerrecht! - Petition auf Change.org         Bürgerklage gegen CETA     
 

 TTIP: EU-Bankenlobby will harte US-Finanzmarktregeln aushebeln
11.11.2014, Report München. Bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP werden hauptsächlich die USA die europäischen Verbraucher- und Umweltstandards untergraben, um amerikanischen Konzernen einen einfacheren Marktzugang in Europa zu verschaffen. Brisante Dokumente zeigen:  
 
Die EU versucht, europäische Banken durch TTIP vor den strengen Finanzmarktregeln der USA zu bewahren.   Video auf YouTube   

 „Profit durch Un-Recht“
Herausgegeben von Corporate Europe Observatory, Transnational Institute, CAMPACT und PowerShift
Wie Kanzleien, SchiedsrichterInnen und Prozessfinanzierer das Geschäft mit dem Investitionsschutz befeuern In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich ein wirkmächtiges internationales Investitionsschutzregime herausgebildet, das den Interessen von Konzernen Vorrang vor Menschenrechten und Umweltschutz einräumt. Investitionsschutzabkommen sind Verträge zwischen Staaten, die Rechte von Investoren im jeweils anderen Staat festlegen. Die Abkommen werden von Investoren benutzt, um Regierungen zu verklagen, wenn sie durch Änderungen in der Politik – z. B. zum Umwelt- oder Gesundheitsschutz – ihre Gewinne geschmälert sehen.
Ende 2013 gab es mehr als 3.000 Investitionsschutzabkommen, die zu einer Welle von Klagen vor internationalen Schiedsgerichten geführt haben. Regierungen zahlen den Preis für diese Klagen in Form von hohen Prozess- und Anwaltskosten, schwächeren Sozial- und Umweltauflagen sowie einer erhöhten Steuerlast für die Bevölkerung, und zwar besonders häufig in Ländern, die sich bereits in einer schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Lage befinden …

 Investor-Staat Klagerecht (ISDS) im TTIP: drin oder draußen?
Marc Maes, Referent für Handelspolitik der NRO 11.11.11, Belgien
Der berüchtigte Investor-Staat-Streitbeilegungs-Mechanismus, engl. Investor-state dispute settlement (ISDS) ist wahrscheinlich das umstrittenste Thema auf der Tagesordnung der EU-US- Verhandlungen für ein transatlantische Handels-und Investitionsabkommen, (TTIP). Und das zu Recht: ISDS ist eine Gefahr für politische Entscheidungen, sehr teuer für die Staatskasse und zugleich völlig überflüssig. Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft aus allen Bereichen machen zunehmend gegen ISDS mobil. Investorenschutz einschließlich ISDS ist ein neues Element der EU-Handelspolitik. Es kam mit dem Vertrag von Lissabon. Zuvor lag diese Kompetenz bei den EU-Mitgliedstaaten und sie nutzten sie, um etwa 1400 bilaterale Investitionsabkommen (BITs) abzuschließen.
ISDS erschließt ausländischen Investoren das außergewöhnliche Recht, souveräne Regierungen vor einem internationalen Schiedsgericht zu verklagen, das aus drei Schiedsrichtern besteht, meist private Rechtsanwälte aus international operierenden Kanzleien. Die Tribunale arbeiten hinter verschlossenen Türen. Viele Fälle werden nicht einmal bekannt, weil sie nie offengelegt wurden. Regierungen dürfen oft nicht einmal ihre eigenen Parlamente über den Inhalt der Fälle informieren.
Die Schiedsrichter fällen ihre Urteile nicht auf der Grundlage einer Verfassung oder von Gesetzen, sondern auf der Basis der vage formulierten Investitionsschutzstandards, die in den jeweiligen Abkommen enthalten sind, wie zum Beispiel “faire und gerechte Behandlung”, “Nicht-Diskriminierung” und “indirekte Enteignung”, und auf der Grundlage der Ziele der Verträge, das heißt: “Schutz der ausländischen Investoren.” Und da keine Berufung möglich ist, können drei private Rechtsanwälte frei die Bedingungen der Verträge interpretieren und haben das letzte Wort  darüber, ob eine politische Entscheidung, die von einem ausländischen Investor in Frage gestellt wird, eine Verletzung des Vertrags darstellt und wie viel Schadensersatz bezahlt werden muss …  

 TTIP-Studie: Rund 600.000 mehr Arbeitslose in Europa   Attac, 14.11.2014
Diese Daten errechnet eine aktuelle Studie mit dem Titel “The Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership: European Disintegration, Unemployment and Instability” der Tufts University in Massachusetts. Die Studie basiert auf Modellen der Vereinten Nationen (United Nations Global Policy Model, GPM) (1). “Die Studie belegt, dass TTIP nicht nur ein Angriff auf soziale Standards, Arbeitsrechte, Umweltschutz, nachhaltige Landwirtschaft und Demokratie ist. Die Mehrheit der Menschen würde mit TTIP zugleich einen Verlust an Wohlstand ( je nach Land Einkommensverlusten von 165 bis zu 5.000 Euro pro Person
und Jahr) hinnehmen müssen”, warnte Roland Süß vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac.
Die bisher von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studien (2), die ein Wachstum von 0,05 Prozent pro Jahr errechnen, basieren laut Attac auf unrealistischen Annahmen. Die verwendeten Modelle stammen aus den 1980er und 1990er Jahren und gehen davon aus, dass “wettbewerbsfähige” Wirtschaftssektoren, die von einer Marktöffnung profitieren, alle entstanden Verluste in den anderen schrumpfenden Sektoren kompensieren würden…

 Im Namen des Geldes 10.3.2014, 8:48 Uhr DIE ZEIT Nr. 10/2014, Petra Pinzler, W.Uchatius, K. Kohlenberg 
Das ICSID (Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten) tagt in Washington hinter verschlossenen Türen: Ein geheimnisvolles Gremium aus drei Richtern kann eine Regierung zu Strafen in Milliardenhöhe verurteilen, wenn ein Konzern seine Geschäfte bedroht sieht. Eine Paralleljustiz ist entstanden, die bald noch mächtiger werden könnte. Derzeit laufen 185 Verfahren vor dem ICSID. Einer davon ist ICSID-Case ARB/12/12: Vattenfall versus Federal Republic of Germany. Streitpunkt: der deutsche Atomausstieg. Nach Fukushima musste der schwedische Energiekonzern die von ihm betriebenen Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel schließen. Neben dem ICSID gibt es noch einige kleinere Gerichte für Investitionsstreitigkeiten. Für sie alle gilt: Sie sind keine herkömmlichen Gerichte, wie man sie in Europa und Amerika kennt, sondern sogenannte Schiedsgerichte. Grundlage dieser (Schieds)Gerichtsverfahren sind sogenannte Investitionsschutzabkommen zwischen den verschiedensten Staaten der Welt. Es gibt rund 3.000 solcher Abkommen, sie umspannen die Erde wie ein unsichtbares Netz aus Paragrafen. In diesen Verträgen verpflichten sich die Regierungen, die Urteilssprüche des Schiedsgerichts anzuerkennen. Vor dem Schiedsgericht ist ein Staat der Beklagte, nicht der Kläger. Er kann nur Geld verlieren, nicht gewinnen. Jeder Kanzler, jeder Premierminister, jeder Präsident muss sich dem Urteil des ICSID beugen. So steht es in den Verträgen.

Der Vertrag, den Europa fürchtet - So gefährlich ist TTIP  8.Mai 2014, n-tv  

Schattenjustiz - Im Namen des Geldes  10. März 2014, ZEIT

TTIP: Die Kapitulation vor den Konzernen – Eine kritische Analyse  12. April 2014, PowerShift e.V  

 

 

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