Wirtschaftsminister
Guttenberg: "Zum Trockenlegen des Sumpfes die Frösche
beauftragt" - Großkanzleien als Gesetzgeber
Neues
Gesetz Guttenbergs Großkanzlei 07.08.2009
Von Heribert Prantl http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/996/483443/text/print.html Kein
Vertrauen in die eigenen und vor allem teuer bezahlten Mitarbeiter?
Bundeswirtschaftsminister Guttenberg hat das "Gesetz zur Ergänzung
des Kreditwesengesetzes" von der britischen Großkanzlei Linklaters
ausarbeiten lassen - und zwar komplett. Das
Bundeswirtschaftsministerium gehört nicht gerade zu den kleinen
und unscheinbaren Ministerien. Dort ist, sehr gut besoldet, sehr
viel Sachverstand zu Hause. Minister Karl-Theodor zu Guttenberg
scheint aber dem Sachverstand außer Hause sehr viel mehr zu trauen. Das
"Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes", das soeben
im Entwurf für Furore sorgt, hat er komplett von der britischen
Großkanzlei Linklaters ausarbeiten lassen. Linklaters ist eine globale
Lawfirm, eine Rechtsfabrik mit 2400 Anwälten, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern mit Dependancen in Deutschland. Im vergangen
Jahr hat Linklaters die Großkanzlei Sullivan & Cromwell an der
Spitze der Weltrangliste der Fusionsberater abgelöst. Linklaters'
Anwälte waren an den größten Deals der Firmenwelt beteiligt. Weil
die Zeit dieser Deals vorbei ist, beschäftigt sich die Großkanzlei
jetzt mit den Folgen dieser Deals: Jetzt ist sie groß im Insolvenzgeschäft
- so groß, dass sich der Wirtschaftsminister von ihr einen fertigen
Gesetzentwurf schreiben lässt; es handelt sich nicht nur, wie ursprünglich
verlautbart, um eine "Mitarbeit" der Kanzlei. Das "Outsourcing"
der Gesetzesproduktion ist in jüngerer Zeit durchaus Usus. Zuletzt
hatte das Finanzministerium einen Rohling für das HRE-Enteignungsgesetz
von der Kanzlei Freshfield ausarbeiten lassen. Aber bisher war es
stets so, dass die Ministerien dies als Zuarbeit, als Arbeitsgrundlage
verwendet haben. Dies wurde jedenfalls bei öffentlicher Kritik so
behauptet. An der Nutzung externen Sachverstands ist im Grunde nichts
einzuwenden, solange "die Legitimität beim Minister bleibt",
so der Hamburger Professor Ulrich Karpen, Vorsitzender der Gesellschaft
für Gesetzgebung. Das heißt: der Rohling darf nicht einfach als
fertiger Text übernommen werden.
Kaschieren? Warum denn? Dies
ist aber offensichtlich beim Guttenberg'schen Kreditwesengesetz
geschehen; das Ministerium hat sich nicht einmal bemüht, das zu
kaschieren. Auf dem Text, der den anderen Ministerien zugeleitet
wurde, steht nicht nur "Entwurf, Stand 27. Juli 2009",
sondern auch auf jeder der 28 Seiten oben das Signum "Linklaters".
Der Text ist anscheinend eins zu eins weitergeleitet worden. Das
ist ein neues Kapitel im Buch "Großkanzleien als Gesetzgeber".
Pikant ist die Geschichte auch deshalb, weil das Wirtschaftsministerium
für die fertige Ausarbeitung des Gesetzes gar nicht zuständig ist.
Federführend ist das Justizministerium. Das Bundeskabinett hat allerdings
nach den Querelen um die Verstaatlichung der HRE-Bank das Justiz-
und das Wirtschaftsministerium beauftragt, miteinander ein Konzept
für die Pleiten von systemrelevanten Banken zu erarbeiten. Das Miteinander
hat sich nicht fruchtbar gestaltet; es gab Kommunikationsprobleme.
Das Justizministerium arbeitet zur Reform des Insolvenzrechts an
einem Konzept, das ein "privatautonomes Planverfahren"
mit privaten Verwaltern vorsieht. Die Details werden von jungen
Spezialisten ausgearbeitet, die das Ministerium eingestellt hat. Das
Wirtschaftsministerium hat den Auftrag an Linklaters' Anwälte weitergegeben.
Deren Entwurf sieht ein Verfahren vor, in dem Verwaltungsbehörden
das Sagen haben - an der Spitze die Bafin, die allerdings schon
mit ihren bisherigen Zuständigkeiten recht ausgelastet ist. Vor
zehn Wochen lag ein erster Entwurf vor. Der nunmehrige zweite unterscheidet
sich vom ersten vor allem dadurch, dass er offiziell als "Linklaters"-
Entwurf firmiert.
Guttenberg
lässt Gesetz von internationaler Großkanzlei schreiben 8.8.09
Internet-Law
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0 jura-blog von Thomas Stadler,
Fachanwalt für IT- Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz auf JuraBlogs
(http://www.jurablogs.com/) http://www.internet-law.de/2009/08/guttenberg-lasst-gesetz-von.html Bundeswirtschaftsminister
zu Guttenberg hat das "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes"
nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vollständig von der
Anwaltskanzlei Linklaters ausarbeiten lassen. Offenbar wurde der
Entwurf der Kanzlei auch mehr oder weniger unverändert übernommen. Auch
wenn die Gesetzgebung an sich Sache des Parlaments ist, entspricht
es der Üblichkeit, dass ein erheblicher Teil der Gesetzesentwürfe
von der Ministerialbürokratie verfasst werden. Dass man sich dafür
auch externer Unterstützung bedient, ist zwar nicht neu, scheint
aber in letzter Zeit zuzunehmen. In diesem Zusammenhang stellt sich
die Frage, wer eigentlich die Fäden zieht, die Ziele definiert und
die Entscheidungen trifft. Dass die Hypo Real Estate gerettet wurde,
weil Josef Ackermann und andere Top-Akteure der Finanzwirtschaft
der Bundesregierung eingeredet haben, dass andernfalls der Zusamenbruch
des europäischen Bankensystems bevorgestanden hätte, passt in Zeiten
der Finanzkrise ebenso ins Bild, wie dieses Vorgehen des Wirtschaftsministeriums. Jeder
Jurastudent hat die sog. Wesentlichkeitstheorie vermittelt bekommen,
die als Ausfluss des Demokratieprinzips besagt, dass der Gesetzgeber
die wesentlichen Entscheidungen zu treffen hat. Die tatsächliche
Situation könnte von der staatsrechtlichen Theorie gar nicht weiter
entfernt sein. Denn der Bundestag entscheidet eigenständig vielfach
gar nichts mehr, sondern nickt nur noch das ab, was ihm die Bundesregierung
vorsetzt. Und die reicht offenbar in manchen Fällen eins zu eins
das durch, was externe Berater ihr präsentieren. Irgendwie stelle
ich mir parlamentarische Demokratie anders vor. 2 von 10
Kommentaren: Juergen Fenn meinte... Diese
Praxis muß sich auf die Auslegung auswirken. Wir können nun definitiv
nicht mehr davon ausgehen, daß Gesetze in Ausübung eines öffentlichen
Amtes erarbeitet werden. Man muß neben den politischen Zielen der
Auftraggeber auch die private Autorenschaft würdigen.Wer schrieb
nochmal das SGB II? Und wer dachte sich den Gesundheitsfonds aus?
8. August 2009 22:01
lcBifi meinte... Es wird
ja noch besser, wenn man sich die ganze Presse zum Thema ansieht:
Sueddeutsche.de: Das Justizministerium, von Brigitte Zypries (SPD)
geführt, die ja auf diesen Seiten auch schon eingehender Kritik
unterzogen wurde, scheint deutlich fähigere Mitarbeiter zu haben:
Die haben nämlich festgestellt, dass der Entwurf, der angeblich
vonLinklaters ausgearbeitet wurde, in den wesentlichsten Teilen
identisch ist mit einem bereits im März vorgelegten Entwurf, den
der Bundestagsfinanzausschuss "mit den Stimmen von CDU/CSU"
verworfen habe. Und zwar nicht, weil ihnen das Papier nicht gepasst
hat, auf dem der Entwurf gedruckt war, sondern weil der Entwurf
gegen EU-Recht verstößt! Es ist nach meiner Quellenlage nicht
bekannt, bei welcher New Yorker Anwaltskanzlei Guttenberg gearbeitet
hat (Das Guttenberg-Dossier, Teil I: Der Zögling http://www.zeitgeist-online.de/special24.html
). Aber der Verdacht liegt nahe,
dass hier mal wieder Seilschaften funktioniert haben, die in dem
angegebenen Link ausführlich erläutert werden. Überflüssig darauf
hinzuweisen, dass der Herr Baron auch den ersten Entwurf des ZugErschwG
übers Knie gebrochen hat, der nun wirklich ganz offensichtlich verfassungswidrig
war? Die CDU hat sich übrigens in einer Pressemitteilung dafür gelobt,
dass sie den ersten Entwurf, der angeblich von der SPD stamme, in
ihrem Sinne korrigiert habe: Sind dann noch irgendwelche Fragen
zu Guttenberg oder der CDU / CSU offen? 8. August 2009
22:32
Das Guttenberg-Dossier, Teil I: Der Zögling
http://www.zeitgeist-online.de/special24.html
Guttenberg
plant Zwangsverwaltung für Krisenbanken 05.
August 2009, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-640737,00.html
Taumelnde
Banken sollen künftig unter eine Art staatliche Zwangsverwaltung
gestellt werden - das ist laut einem Zeitungsbericht der Plan von
Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Der CSU-Politiker
will auf diese Weise eine Alternative zur Verstaatlichung von Geldinstituten
schaffen. Berlin - Es wäre ein radikaler Schritt in der Finanzpolitik:
Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) will
von der Insolvenz bedrohte Banken künftig per Verordnung unter eine
Art staatliche Zwangsverwaltung stellen. Das gehe aus einem Gesetzesentwurf
seines Ressorts hervor, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Auf diese Weise könne verhindert werden, dass Banken leichtfertig
Risiken eingehen, weil sie sich in Krisenzeiten darauf verlassen,
dass der Staat sie mit öffentlichen Mitteln stabilisiert. Damit
wolle Guttenberg eine Alternative zur Not-Verstaatlichung schaffen,
wie sie im Falle der Hypo Real Estate vollzogen wurde, heißt es
in dem Bericht.
Den neuen Gesetzesentwurf hat das Wirtschaftsministerium
nach SZ-Informationen zusammen mit einer Wirtschaftskanzlei ausgearbeitet.
Laut dem Papier soll das Insolvenzrecht so weiterentwickelt werden,
dass es künftig bei systemrelevanten Banken auch angewandt werden
kann, wenn nicht unmittelbar ein Zusammenbruch des Finanzmarktes
droht. Die gefährdeten Institute sollten mit der neuen Regelung
im Fall einer drohenden Pleite stabilisiert und restrukturiert werden
können.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) systemrelevante Banken
unter eine sogenannte Restrukturierungsverwaltung stellt, falls
diese ihre Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr erfüllen
können. Dazu soll die BaFin nach Zustimmung der Regierung einen
Plan ausarbeiten, der eine Fortführung des Instituts gewährleistet.
Laut Gesetzesentwurf ist dabei das Ziel, das Unternehmen langfristig
zu stabilisieren und von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen unabhängig
zu machen. Sollte das Institut den Plan nicht umsetzen, soll die
BaFin ihn mit Zwang durchsetzen können.
Bankenpläne
des Wirtschaftsministers stoßen auf Kritik 06. August
2009 URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-640973,00.html Unmittelbar
vor der Bundestagswahl ist Wirtschaftsminister Guttenberg mit einem
Bankenrettungsplan vorgeprescht - und hat damit großen Ärger beim
Koalitionspartner ausgelöst. Obwohl der Plan kaum Chancen auf eine
schnelle Verabschiedung hat, will Justizministerin Zypries nun auch
noch einen eigenen Entwurf vorlegen. Berlin - Bundeswirtschaftsminister
Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat mit seinem Vorschlag für eine
zeitweise Staatsverwaltung zur Bankenrettung Ärger in der Regierungskoalition
ausgelöst. Das für diesen Bereich federführende Justiz- und das
Finanzministerium äußerten sich am Donnerstag befremdet, dass Guttenberg
damit noch vor regierungsinternen Beratungen die Öffentlichkeit
gesucht habe. "In der gegenwärtigen Bankenkrise können wir
uns Schnellschüsse dieser Art von unzuständigen Ministerien nicht
leisten", sagte ein Sprecher von Justizministerin Brigitte
Zypries (SPD). Das Ministerium habe erst auf Anforderung den Gesetzentwurf
Guttenberg erhalten. Die Ministerin habe inzwischen in Zusammenarbeit
mit Experten selbst einen Entwurf zur Rettung systemrelevanter Banken
ausgearbeitet. Darin setzt sie einem Sprecher zufolge auf ein "privatautonomes
Planverfahren statt staatliche Zwangsverwaltung" für von Insolvenz
bedrohte Banken. "Den Entwurf werden wir innerhalb der nächsten
Wochen vorstellen", kündigte der Sprecher an. FDP-Vizefraktionschef
Carl-Ludwig Thiele, dessen Partei von der Union als Partner einer
künftigen Regierung bevorzugt wird, begrüßte Guttenbergs Initiative
dagegen. Allerdings habe seine Partei eigene Vorschläge, sagte er.
Zugleich bezeichnete er den Entwurf Guttenbergs als "schallende
Ohrfeige für Finanzminister Peer Steinbrück".
Mit seinem
Gesetzentwurf will Guttenberg für notleidende Banken eine Rettung
jenseits von Verstaatlichung und Enteignung ermöglichen. Dabei soll
der Staat bei vom Zusammenbruch bedrohten Instituten als Retter
einspringen und dabei die Rechte der Alteigentümer vorübergehend
außer Kraft setzen können - allerdings ohne dass diese den Eigentümerstatus
verlieren. Im Entwurf heißt es, das Modell "ermöglicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), systemrelevante
Institute einer Restrukturierungsverwaltung zu unterwerfen, sofern
diese ohne staatliche Stabilisierungsmaßnahmen von einer Insolvenz
bedroht sind". Die Grundidee hatte Guttenberg bereits im März
erarbeiten lassen. Guttenbergs Vorschlag trägt der Kritik am
sogenannten Banken-Enteignungsgesetz Rechnung, das auf den Fall
des Immobilienfinanzierers HRE abgezielt hatte. Nach dem neuen Modell
soll die Finanzaufsicht BaFin im Ernstfall die Kontrolle einer Bank
übernehmen. Der Fall würde eintreten, wenn ein Kreditinstitut seinen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ohne Eingriff des Staates
eine Insolvenz droht und das Unternehmen von Bedeutung für das gesamte
Bankensystem ist. Zunächst muss dann die Bank einen Restrukturierungsplan
aufzustellen, den die BaFin ändern kann und dessen Umsetzung sie
überwacht. Trägt dieser Versuch keine Früchte, soll der Staat in
abgestuften Schritten von Weisungen an die Geschäftsleitung über
das Auswechseln von Managern bis zur zeitweiligen Suspendierung
von Eigentümerrechten eingreifen. Alteigentümer sollen erst wieder
Gewinnanteile erhalten, wenn die Restrukturierungskosten bezahlt
sind.
Der Entwurf hat Regierungskreisen zufolge allerdings
keine Chance, noch in der auslaufenden Legislaturperiode beschlossen
zu werden. Er könnte aber bei Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl
vom 27. September eine Rolle spielen, hieß es.
Kritiker
rügen Guttenbergs Gesetz-Outsourcing 12. August
2009 von F. Gathmann GROSSKANZLEI HILFT WIRTSCHAFTSMINISTERIUM http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,druck-641728,00.html
"Verdächtig", "unprofessionell":
Das Wirtschaftsministerium ließ erstmals ein komplettes Gesetz von
einer Anwaltskanzlei schreiben - nun wird Minister Guttenberg scharf
kritisiert. SPD und Grüne schimpfen über den Vorgang, ein renommierter
Verwaltungsrechtler spricht von einer "Bankrotterklärung"
der Politik.
Berlin - Mit maroden Banken scheint man sich
bei Linklaters auszukennen: Die international tätige Großkanzlei
- sie beschäftigt weit über 2000 Anwälte - beriet beispielsweise
über Monate die Deutsche Industriebank IKB, zuletzt Ende Februar
2009 beim Verkauf von Kreditprodukten in Höhe von 2,6 Milliarden
Euro. Die IKB hatte im Herbst 2007 vor der Zahlungsunfähigkeit gestanden.
Möglicherweise haben sich aus Sicht von Wirtschaftsminister Karl-Theodor
zu Guttenberg die Linklaters-Leute gerade deshalb für die Aufgabe
qualifiziert, die ihnen sein Haus im Frühjahr antrug: Das Ministerium
bat die Kanzlei - nur ein paar Wochen nach dem letzten Job für die
IKB - um den Entwurf für ein "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes".
Darin geht es im Kern darum, wie der Staat kriselnden Banken künftig
helfen kann.
Inzwischen liegt der Gesetzentwurf vor - und
CSU-Mann Guttenberg war davon offenbar so begeistert, dass er die
Vorlage unverzüglich an seine Kabinettskollegen verschicken ließ:
28 Seiten, auf jeder davon der Linklaters-Schriftzug.Vor allem im
Bundesjustizministerium staunte man nicht schlecht über das Linklaters-Gesetz,
denn das Haus von SPD-Politikerin Brigitte Zypries sollte sich ebenfalls
um eine entsprechende Gesetzesvorlage kümmern. Am 17. Februar war
im Bundeskabinett - wegen der Schwierigkeiten bei der Enteignung
der Hypo Real Estate (HRE) - ein Auftrag an die die beiden Ministerien
ergangen, ein "Restrukturierungsmodell zu entwerfen, das eine
nachhaltige Sicherung der Finanzmarktstabilität ermöglichen soll,
und sich unterhalb der Schwelle der Enteignung bewegt".
Justizministerin
Zypries jedenfalls ist sauer auf Guttenberg. Vor allem aus inhaltlichen
Gründen - aber auch, weil der forsche CSU-Politiker wieder einmal
ein anderes Ministerium schlecht aussehen lässt. Viel schwerer
wiegt jedoch die grundsätzliche Kritik an dem Vorgehen des Wirtschaftsministers.
Die Frage ist: Warum muss ein Haus mit 1800 Mitarbeitern einen Gesetzesentwurf
komplett aus der Hand geben? "Entweder das Ministerium ist
wirklich nicht in der Lage, das zu leisten - oder Guttenberg traut
seinen eigenen Leuten nichts zu", sagt Wolfgang Wieland, Grünen-Bundestagsabgeordneter
und ehemaliger Justizsenator Berlins. Klar sei jedoch, sagte er
SPIEGEL ONLINE, "dass sich der Staat dadurch beerdigt".
Abgesehen von der grundsätzlichen Problematik sei in diesem
Fall aber Folgendes nicht nachvollziehbar, findet Wieland: "Eine
Kanzlei zu beauftragen, die ansonsten mit maroden Banken ihr Geld
verdient, ist ungefähr so, als ob man zum Trockenlegen des Sumpfes
die Frösche beauftragt." Das sei "verdächtig".
Natürlich
weiß auch Wieland, dass das Outsourcing von Expertise in der öffentlichen
Verwaltung nichts Neues ist. Der Grünen-Politiker erinnert sich
beispielsweise daran, wie Anfang 2002 in einer Anhörung im Berliner
Abgeordnetenhaus ein externer Jurist Parlamentarier-Fragen beantwortete.
Die zuständige Finanz-Senatsverwaltung sei schlicht überfordert
gewesen mit der Aufarbeitung der Landesbank-Affäre, sagt Wieland.
Genauso
argumentiert das Bundeswirtschaftsministerium im aktuellen Fall.
Zudem sei man dem Justizministerium "zwei Monate hinterhergelaufen",
heißt es im Guttenberg-Haus. Nach den Problemen mit der HRE habe
dringender Handlungsbedarf bestanden, der Auftrag des Kabinetts
sollte demnach bis 15. Mai erfüllt sein.
Für den Berliner
Verwaltungsrechtler Ulrich Battis ist das alles andere als überzeugend.
"Ich sehe es als eine Bankrotterklärung des Wirtschaftsministerium,
sich ein Gesetz von einer Kanzlei schreiben zu lassen", sagte
er SPIEGEL ONLINE. Auch die angebliche Eilbedürftigkeit lässt Battis,
Professor an der Berliner Humboldt-Universität, nicht gelten. "Das
wusste doch jeder, dass dieses Gesetz vor der Bundestagswahl nicht
mehr durchgeht." Natürlich gebe es den Trend zu auswärtiger
Expertise, sagt Battis. Dazu zähle einerseits der immer wieder kritisierte
Einsatz von sogenannten Externen in Bundesministerien, aber eben
auch die zunehmende Einbindung von Kanzleien, vor allem auf Landesebene.
Noch eklatanter stelle sich diese Problematik in Brüssel dar, wo
viele Gesetze nicht in der EU-Kommission, sondern von angeheuerten
Juristen geschrieben würden. "Aber die haben vergleichsweise
viel kleinere Apparate als unsere Bundesregierung."
Auch
beim Bankenrettungspaket im vergangenen Herbst und der HRE-Verstaatlichung
zog die Große Koalition die Hilfe von Fachanwälten hinzu, damals
aus der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Für den SPD-Politiker
Carsten Schneider stellt der aktuelle Vorgang dennoch eine neue
Qualität des Staats-Outsourcing dar. "Wenn der Minister die
Vorlage einer Rechtsanwaltskanzlei unverändert als Position seines
Ministeriums übernimmt, setzt er sich dem Verdacht aus, Vertreter
von Lobbyinteressen zu sein", sagte er SPIEGEL ONLINE. Außerdem
sei "das Vorgehen des Ministers unkollegial und unprofessionell". "Unabhängig
davon wird auch noch über die Kosten zu sprechen sein", sagt
der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Dazu
will sich das Wirtschaftsministerium bisher nicht äußern. Bei der
Vergabe sei aber alles mit rechten Dingen zugegangen, heißt es.
Auch im Hause Guttenberg kennt man die "Eckpunkte für den Einsatz
externer Berater durch die Bundesverwaltung", die der
Bundesrechnungshof 29. Januar 2007 erlassen hat.
Ob Karl-Theodor
zu Guttenberg sein Staatsverständnis überdenken wird? Jedenfalls
ist aus seinem Haus zu erfahren, dass man "grundsätzlich den
Einsatz von externen Beratern überprüfen werde". Die Betonung
liege dabei auf grundsätzlich.
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