Süddeutsche Zeitung
Redaktion Leserbriefe
Betreff: SZ vom 17.03.2009: „Wahlgeschenk für Rentner“

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist immer wieder frappierend zu lesen, mit welchem Selbstverständnis unsere staatlichen und gesellschaftlichen Eliten das Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung der erwerbstätigen Bevölkerung verinnerlicht haben, ein Zwei-Klassenrecht, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat dieser Welt gibt. Seit nunmehr 30 Jahren gilt die politische Beliebigkeit allein für die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, überwiegend also für Arbeitnehmer und Rentner. Das Bundesverfassungsgericht umschreibt das vornehm mit Formulierungen wie: „Im Rentenrecht gilt im Gegensatz zu anderen Altersvorsorgesystemen die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“ oder „Artikel 14 Grundgesetz (Eigentumsschutz) hat im Rentenrecht eine eigen Ausprägung erfahren“. In der Praxis heißt das, dass sowohl der Gleichheitssatz des Grundgesetzes als auch der Eigentumsschutz  für Arbeitnehmer und Rentner hier außer Kraft gesetzt sind. Selbstverständlich haben diese Eliten für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen geschaffen.

Seit 1978 wird die Rentenanpassung in schöner Regelmäßigkeit manipuliert, was dazu geführt hat, dass alle Renten und Rentenansprüche seitdem um etwa 30 Prozent an Wert verloren haben. (Professor Meinhard Miegel: Die gesetzliche Rentenversicherung unter Anpassungsdruck, Studie Mai 2000). Wer weiß denn schon, dass der Zahlbetrag unserer Renten heute niedriger ist als vor sieben Jahren? Und auch die für dieses Jahr vorgesehene Rentenanpassung liegt mit 2,41 Prozent unter der Teuerungsrate 2008 in Höhe von 2,6 Prozent und unter der Einkommensentwicklung 2008 in Höhe von 2,9 Prozent (SZ am 21.01.2009: Etwas mehr im Geldbeutel). Die Freude über dieses Wahlgeschenk hält sich also in Grenzen.

Mit freundlichen Grüßen

Otto W. Teufel, 18.03.2009