Nachhaltigkeitsfaktor und Parameter alpha

 

 

Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zum Entwurf des:
 

Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung     (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)

Auszüge:

Der Gesetzesentwurf setzt dabei fast ausschließlich auf eine Begrenzung des Anstiegs der Beitragssätze der Rentenversicherung. In Folge davon würde sich eine längerfristige Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben.

Die damit verbundenen künftigen Lücken in der Altersabsicherung könne man – so hofft die politische Seite - durch eine freiwillige private Altersvorsorge auffangen.

 

Insgesamt will die Bundesregierung das kurzfristige Ziel erreichen, den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren. Mittel- und langfristig soll der Beitragssatz bis 2020 nicht über 20 % und bis 2030 nicht über 22 % steigen.

 

1.2 Der Nachhaltigkeitsfaktor

Das wesentliche Element des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes ist eine Veränderung der Rentenanpassungsformel. In die bestehende Formel wird ein “Nachhaltigkeitsfaktor” eingeführt (§ 68 und § 255e - Berechnung des aktuellen Rentenwertes). In diesem Nachhaltigkeitsfaktor ist ein “Rentnerquotient” (Verhältnis der Äquivalenzrentner zu Äquivalenzbeitragszahler) eingebaut, der auf eine Veränderung des Verhältnisses Seite 2 von 8 zwischen Beitragszahlern zu Rentenempfängern reagiert. In der Wirkung sinkt der zu bestimmende Rentenwert, wenn sich künftig das Verhältnis Rentenempfänger zu Beitragszahlern zu Ungunsten der Rentenversicherung verschiebt. Der Rentnerquotient wird mit einem weiteren (dimensionslosen) Faktor alpha  multizipliert (“Parameter alpha”), der die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors bestimmt. Im Entwurf wird dem Faktor der Wert 0,25 zugewiesen, dies bedeutet, daß die Rentner zu 25 % an der “Verschlechterung der Relation beteiligt” werden (d. h. wenn der Faktor z. B. den Wert 0,45 besitzt, würden die Rentner zu 45 % beteiligt werden etc.).

1.3 Rentenpolitische Bewertung

In diesem Zusammenhang geht es nicht um mathematische Petitessen, vielmehr soll deutlich werden, welche Bedeutung dieser zweite Faktor (genannt “Parameter alpha”) besitzt: Das Verhältnis Rentner zu Beitragszahler kann kurzfristig nicht verändert werden, der Faktor alpha aber sehr wohl, denn seine numerische Größe - derzeit = 0,25 - wird durch ein Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Anders ausgedrückt: Dieser Faktor " ist die entscheidende politische Stellschraube, um eine anstehende Beitragssatzentwicklung bzw. um die künftige Rentenhöhe zu steuern.

In der Erläuterung des Entwurfes findet sich folgende Formulierung: “Neben der Veränderung der Relation Rentner / Beitragszahler enthält der Nachhaltigkeitsfaktor einen Parameter alpha, über den zusätzlich das Erreichen eines Beitragssatzziels von 22 % im Jahr 2030 gesteuert wird.” Damit ist alles gesagt, oder: Der Nachhaltigkeitsfaktor ist kein objektiver, aus den demographischen Verhältnissen abgeleiteter Faktor sondern im Wesentlichen eine politisch-fiskalische Größe.          Vollständige Stellungnahme

 

Das Gesetz wurde inzwischen eingeführt.

In die Rentenanpassungsformel wurden “Nachhaltigkeitsfaktor”  und  “Parameter alpha” wie oben beschrieben eingefügt.