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Der Korruption
Tür und Tor weit geöffnet.
Das der Korruption Tür
und Tor weit offen stehen ist schlimm genug. Noch schlimmer ist
jedoch, wie viel Schaden die „einvernehmliche“ Verflechtung von
Politik und Wirtschaft bereits angerichtet hat: Statt wirksame
Schritte zur Wiedererlangung der Vollbeschäftigung einzuleiten,
wird von Politik und Wirtschaft versucht, die mittlerweile
über 25 Jahre andauernde Massenarbeitslosigkeit durch Sozialkürzungen
(als Reformen kaschiert) bezahlbar zu machen. Wirtschaftsgenehme
"Reformen" treiben unsere sozialen Sicherungssysteme in
den Kollaps.
Die bereits Jahrzehnte andauernde Massenarbeitslosigkeit
belastet durch ausbleibende politische Ausgleichsregelungen unsere
soziale Absicherung dramatisch. Aufgrund wegrationalisierter Arbeitsplätze
und Abnahme sozialversicherungspflichtiger Vollzeit-Arbeitsplätze
durch Umwandlung in prekäre Beschäftigungsverhältnisse entfallen
auch die entsprechenden Beitragszahlungen in Renten-, Kranken- und
Arbeitslosenversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der erforderliche
Ausgleich kann aus den gemeinsam erwirtschafteten Rationalisierungsgewinnen
finanziert werden. Ganz besonders gilt das für Unternehmen, die
aufgrund von Rationalisierungen immer weniger Arbeitnehmer beschäftigen
und dadurch immer ungenügender an den Sozialstaatskosten beteiligt
sind. Statt volkswirtschaftlich notwendige Regelungen, zum Beispiel
eine Wertschöpfungssteuer, einzuführen, werden entsprechende Weichenstellungen,
vor allem von CDU und FDP, verweigert, dafür die Abgaben-
und Steuerlast der Beschäftigten erhöht. Steuererhöhungen für Unternehmen
werden seit Jahren tabuisiert. Die Kampagnen von "zu hohen Unternehmenssteuern"
und "gefährdeter Wettbewerbsfähigkeit" stehen im krassen Gegensatz
zu Export-Weltmeisterschaft, hohen Unternehmensgewinnen und permanenter
legaler und illegaler Steuerhinterziehung riesigen Ausmaßes. Auch
durch die Finanzmarktkrise
wurde offenbar, welch gigantisches Vermögen sich in dieser Zeit
bei den Nutzniessern, Dank der einvernehmlichen Politik, angesammelt
hat.
Durch das - politisch unterstützte - ständig sinkende
Lohn- und Rentenniveau der Normal- und Geringverdiener sinkt seit
Jahren ihr Lebensstandard. Die dadurch verursachte Schwächung des
Binnenmarktes, der Basis unserer Wirtschaftskraft wird zu Gunsten
kurzfristiger Profitmaximierung von der neoliberalen Vorherrschaft
in Kauf genommen. Die einträgliche Verfilzung von Politik und Wirtschaft
macht es möglich.
Korruption in Deutschland praktisch
ohne strafrechtliche
Folgen Korruptionsverdächtige
Zahlungen von der Wirtschaft an Politiker und Parteien gibt es von
den 50er Jahren bis heute. Aber bisher gab es keine Verurteilungen von
Spitzenpolitikern wg. Korruption bzw. Bestechlichkeit.
"Angenommen
der Vertreter eines Konzerns geht in das Büro eines Abgeordneten
und stellt ihm einen großen Sack mit Geldscheinen auf den Schreibtisch.
Dabei sagte er: „Auf gute Zusammenarbeit!“ - und geht. Der Abgeordnete
sagt: „Danke“. Und steckt das Geld in seine Schublade.
Zugegeben
ein fiktiver Fall, aber ein sehr lehrreicher: Die beschriebene Verhaltensweise
ist bisher nach deutschem Recht nicht strafbar." Praxisbeispiel:
CDU-Mann Arentz, der als Landtags-Abgeordneter Gehälter von RWE
kassierte, „ohne dafür etwas zu tun“, hat sich offenkundig nicht
strafbar gemacht.
Bisher keine Verurteilungen von
Spitzenpolitikern wg. Korruption bzw. Bestechlichkeit Deutlich
wird in den Medienberichten von Spiegel, Süddeutsche, Welt, etc
über Gerichtsverfahren wg. politischer Korruption bzw. entsprechender
Untersuchungsausschüsse: Unsere hochangesehenen Politiker, oft in
den höchsten Ämtern, konnten Verurteilungen wg. Korruption meistens
nur entgehen durch plötzlich auftretende gewaltige Gedächtnislücken,
Blackouts oder schlichte Aussageverweigerungen. In keinem Fall,
nicht einmal in den größten Parteispendenskandalen der Bundesrepublik,
wie der „Flickaffäre“ oder der „CDU-Parteispenden-Affäre“, kam es
zu Verurteilungen wg. Korruption bzw. Bestechlichkeit. Auch die
FDP-Minister Lambsdorff und Friedrich wurden lediglich wg. Steuerhinterziehung
zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Verurteilung von Holger Pfahls,
der 3,8 Mio DM Schmiergeld seinerzeit als Rüstungsstaatssekretär
(CSU) angenommen hatte erhielt im Aug. 2005 eine mehrjährige Haftstrafe
nicht wg. Bestechlichkeit sondern Steuerhinterziehung und "Vorteilsnahme".
An persönlichen Ehrenwörtern hat es nie gemangelt, so lange bis
unsere „Spitzenpolitiker“ endgültig der Lüge überführt waren.
Ein
bezeichnendes Bild bieten auch die Aktivitäten der deutschen Justiz
in der Leuna-Affäre: Aus
SPIEGEL ONLINE, 01. Juli 2002 „Seit
1997 bemühten sich Ermittler in halb Europa um Aufklärung. Nur in
Deutschland ignorierten die Staatsanwälte die Informationen mit
bemerkenswerter Hartleibigkeit. Als die öffentliche Empörung anschwoll,
schoben sich Staatsanwälte in der Republik den Fall gegenseitig
zu, nur um ihre Unzuständigkeit zu erklären - währenddessen tickte
die Verjährungsuhr. Und mit jedem verstrichenen Jahr wurde die Aufklärung
schwieriger. Selbst als die Schweizer Justiz im September 2000
pralle 54 Ordner Fallakten anbot, wollte sie zunächst niemand lesen.
Erst im Juli 2001 ließ der Generalbundesanwalt die 16 500 Seiten
in Genf abholen - und kam damals nach Prüfung zu einem ähnlichen
Urteil wie die Saarbrücker Kollegen heute: Die "zum Teil
nicht nachvollziehbaren Transaktionen lassen eine strafrechtlich
relevante Finanzierung Dritter im Zusammenhang mit dem Leuna-Geschäft
ebenso wenig ausgeschlossen erscheinen, wie sie eine solche belegen". Die
Saarbrücker Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen gegen Dieter
Holzer ein. Fast alle Fragen zur Leuna-Affäre bleiben damit offen.
Der Saarbrücker Oberstaatsanwalt Raimund Weyand in seinem abschließenden
Vermerk: "Es ist offensichtlich, dass die gewählte Unternehmens-
beziehungsweise Kontenstruktur den Charakter einer 'Geldwaschanlage'
hat." Warum dann die Einstellung des Verfahrens? Weyand fürchtet,
gut neun Jahre nach dem Deal den Beweis nicht mehr führen zu können:
"Wenn auch die Einlassungen des Beschuldigten wenig glaubwürdig
sein mögen", seien sie nicht "mit der für eine Anklageerhebung
unabdingbar notwendigen Sicherheit zu widerlegen". So bleibt
die Wahrheit über die Leuna-Affäre nach Abschluss der Saarbrücker
Ermittlungen im Dunkeln. Die Fragen, die an ihrem Anfang standen,
sind noch immer ungeklärt. Die Justiz hat offensichtlich versagt.“
Die
UN Konvention gegen Korruption ist seit Dezember 2005 in
Kraft und wurde von 140 Nationen, darunter auch Deutschland, unterzeichnet.
Über 100 Nationen haben die Konvention mittlerweile ratifiziert,
darunter Staaten wie Frankreich, Großbritannien, Kanada, Polen,
Spanien, Schweden und USA. Deutschland hat dagegen die Konvention
noch immer nicht ratifiziert. Dieses Versäumnis ist der fehlenden
Neufassung des § 108 e StGB geschuldet. Auch das Strafrechtsübereinkommen über Korruption
des Europarates von 1997, seit 2002 in Kraft, wurde bisher nicht
von Deutschland ratifiziert.
Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung
in Deutschland - ein skuriles Gesetz Erst seit 1994 ist es
in Deutschland überhaupt strafbar, Abgeordnete zu bestechen bzw.
sich als Abgeordneter bestechen zu lassen. Das Gesetz, § 108 e StGB,
begrenzt jedoch den Straftatbestand ausschliesslich auf den Stimmenkauf
von Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung. Und der Kauf oder
Verkauf muss vertraglich genau geregelt sein. Nach vorherrschender
Rechtsauffassung ist der § 108 e StGB derart enggefasst, dass er
wohl niemals angewendet werden würde. Dankeschön-Spenden nach der
Abstimmung, Überweisungen an den Ehegatten des Abgeordneten oder
Stimmenkauf für die entscheidenden Fraktionssitzungen der Mehrheitsfraktion
(die die Entscheidung in der Vertretungskörperschaft in der Praxis
antizipieren) sind z. B. nach wie vor straffrei, vor allem aber
setzt der "Kauf" einer Stimme, der selbstverständlich
bewiesen werden muss, in der Regel das Vorliegen eines ordentlichen
schriftlichen Kaufvertrages voraus, der einen klaren Zusammenhang
zwischen einem Abstimmverhalten und einem materiellen Vorteil herstellt;
ein derartiger Vertrag müsste zudem auch noch zur Kenntnis der Staatsanwaltschaft
gelangen. Am 2. 4. 2007 wurde ein Abgeordneter erstmals wg. Abgeordnetenbestechlichkeit
verurteilt und damit erstmalig der entsprechende § 108 e des Strafgesetzbuches
(StGB) angewandt. Dieser skurrile Einzelfall zeigt nicht das
Funktionieren des § 108 e auf, sondern macht vielmehr die Defizite
bei der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung in Deutschland überdeutlich.
zur
Quelle
Korruptionsaffären ohne Ende
Die "Pflege der politischen Landschaft“ wurde seit
den 50er Jahren systematisch und kontinuierlich betrieben. Bekannt
geworden sind die CDU-Stiftungen "Zaunkönig“ und "Norfolk-Stiftung“
und „Parteinahe Stiftungen“. Beliebt sind auch geheime Schweizer
Bankkonten oder Bargeldübergaben in Umschlägen, Couverts, Spezialbriefen
oder Koffern. In den 70er Jahren wird auch der Trick mit „Beraterverträgen“
enthüllt: Unternehmen zahlen für nutzlose Gutachten an Briefkastenfirmen
im "Steuerparadies" Liechtenstein, von dort wandert das
Geld in die Parteikassen, vor allem die der CDU. Hunderte Millionen
flossen aus der Wirtschaft heimlich in die schwarzen Kassen der
CDU aber auch der FDP, CSU und SPD. Als Konsequenz aus der
CDU-Spendenaffäre wurde 2002 das Gesetz über die politischen Parteien
verschärft, um mehr Transparenz der Parteispenden zu erreichen.
Das verhinderte aber auch nicht die Nebentätigkeits-Affäre zur Jahreswende
2004/2005. Allein die offiziell genannten
Parteispenden von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen (jur.Pers.)
an die Parteien betrugen von 2000 - 2007: CDU: 204,7 Mio, CSU: 78,8
Mio, Linke: 20,1 Mio, FDP: 76 Mio, Grüne: 32,9 Mio, SPD: 107,1
Mio €. (BT-DS16/12500,
BT-DS16/12550) Quellen: Bundestag
- Parteienfinanzierung Parteispenden.Unklarheiten.de
Entsprechende
Angaben für den Zeitraum nach 2007 sind erst nach Veröffentlichung
der Partei-Rechenschaftsberichte verfügbar
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