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Nebentätigkeit
der Abgeordneten
- Betrug am Volk Siehe
auch Nebentäetigkeits-Affäre
Zeit
und Engagement für zusätzliche Nebentätigkeit, ohne dass es zu Lasten
der anspruchsvollen Ganztagesbeschäftigung als Bundestagsabgeordneter
geht? Abgeordnete weisen gerne daraufhin: „Mandats-Tätigkeit ist
nicht ohne Wochenendeinsatz zu bewältigen“.
Originaltext
des Bundestages:
„Kein Abgeordneter kann die ihm obliegenden
Mandatsaufgaben alleine bewältigen. Ohne die Hilfe von qualifizierten
Mitarbeitern kommt er nicht aus“
Für die Beschäftigung von Mitarbeitern
stehen Abgeordneten jeden Monat zusätzlich 13.660 Euro zur Verfügung!
Ein
krasser Widerspruch zur zulässigen Berufsausübung und zulässigen
Nebentätigkeiten während der Mandatsausübung. Es sei denn, ein MdB
lässt seine Arbeit auf Staatskosten von Anderen erledigen, um Zeit
für Nebeneinkünfte zu haben.
Nebenverdienste in der Wirtschaft sollten geheim
bleiben Infolge der Nebentätigkeitsaffäre wurde unter
der Regierung Schröder 2005 ein neuer Verhaltenskodex für die Abgeordneten
beschlossenen, der verlangte dass Nebeneinkünfte veröffentlicht
werden. Im Januar 2006 klagten
Friedrich Merz,
CDU und 5 weitere Abgeordnete vor dem Bundesverfassungsgericht:
Ihre lukrativen Nebenverdienste in der Wirtschaft sollten geheim
bleiben. Etwa zwei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes, am
5. Juli 2007, wurde das Nebeneinkünftegesetz mit der Veröffentlichung
der Nebeneinkünfte schließlich umgesetzt. Zuviel erwarten darf
man allerdings nicht, eine ausreichende Transparenz ermöglicht dieses
Nebeneinkünftegesetz nicht. Zwar müssen alle Bundestagabgeordneten ihre Nebeneinkünfte
offen legen, aber man findet diese Angaben nur bürokratisch verklausuliert
auf ihren jeweiligen Einzelprofilen. Wer sich einen Überblick verschaffen
will, muss sich durch rund sechshundert Seiten klicken. Wer
wissen will, wie viel unsere Abgeordneten dazuverdienen, findet
Angaben über Nebenjobs und Arbeitgeber der Abgeordneten schnell
und übersichtlich auf der privaten
Internetseite www.nebeneinkuenfte-bundestag.de
Die
meisten Nebentätigkeits-Fälle kamen eher zufällig heraus. Etwa die des Altkanzlers Helmut Kohl. Nach seiner Abwahl schloss
der CDU-Ehrenvorsitzende einen Beratervertrag mit dem Medienunternehmer
Leo Kirch. Dafür erhielt er zwischen 1999 und 2002 umgerechnet rund
400.000 Euro. Diese Tatsache kam erst an die Öffentlichkeit, als
Kirch Konkurs anmelden musste und die Behörden in seine Geschäftsbücher
hineinblicken konnten.
Nebentätigkeiten von Abgeordneten: Hans
Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften
Speyer Interview
mit Inforadio Berlin am 2.12.2003 "Es
kommt hier gar nicht drauf an, ob im Einzelfall wirklich dadurch,
dass sie
in einem Vorstand oder Aufsichtsrat eines Unternehmens sitzen, ihre Entscheidung
beeinflusst wird. Nach unserer ganzen Rechtsordnung, wo es
Regelungen gegen Interessenkonflikte gibt, ist immer schon der böse
Schein
schädlich. Schon der muss vermieden werden, und der besteht auch
hier, wenn Politiker wie Rexrodt oder Frau Scheel in Vorstands-
oder Aufsichtsratspositionen
großer Unternehmen sind und dafür erhebliche Summen
erhalten, werden sie von diesem Unternehmen ja doch nicht dafür
bezahlt,
dass sie nur ihr Know-How einbringen, sondern auch dafür, dass sie
ihren politischen Einfluss nutzen, um die Interessen dieser Unternehmen
zu fördern. Und das ist letztlich Korruption. Es
steht nur deswegen nicht unter Strafe oder ist sogar erlaubt, weil
Gesetze
dagegen die Betroffenen, die Abgeordneten, selbst machen müssten.
Und
das haben sie bisher nicht getan. Wir
haben in der Bundesrepublik den merkwürdigen Zustand, dass ein Beamter
der nur ein paar Flaschen Wein entgegen nimmt, schon wegen strafbarer
Korruption mit einem Bein im Gefängnis steht, während Abgeordneten
das
alles erlaubt ist".
Nebeneinnahmen von Abgeordneten des Bundestag gehören verboten Auch durch
das Bundesverfassungsgerichtsurteil kann nicht sichergestellt werden,
dass Zahlungen an Abgeordnete unlautere Zwecke verfolgen. Wer überprüft,
ob eine Gegenleistung überhaupt erbracht wurde, oder gar, ob
sie angemessen war? In Einzelfällen werden zweifelhafte Scheinarbeiten aufgedeckt,
eine systematische, scharfe Kontrolle ist nicht bekannt. Angesichts
der vielen Korruptionsaffären und den Details der Nebentätigkeitsaffäre
liegt die politische Einflussnahme der Wirtschaft durch die
Nebeneinkünfte für Abgeordnete überdeutlich auf der
Hand; dass hier eher von Korruption ausgegangen werden muss. Ein solch nahe liegender
Verdacht schreit geradezu nach strenger Überprüfung. Eine effektive, zuverlässige und lückenlose Überprüfung
wäre gar nicht machbar. Deshalb und weil sie zweitens nur auf Kosten der
eigentlichen Mandatstätigkeit möglich sind, gehören alle Nebentätigkeiten bei Strafandrohung
grundsätzlich verboten. Für Ausnahmen, z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten muß ein eng begrenzter
Rahmen gelten. Die
Widersprüchlichkeit der Nebentätigkeit von Abgeordneten wird auch
offenbar im Vergleich zu den Arbeitsverträgen in der Privatwirtschaft:
Ein angestellter Ingenieur, Kaufmann, Mechaniker würde während seiner
Arbeitszeit bezahlte Arbeiten für andere Firmen erledigen.
Scharfe Regeln in anderen Ländern Sehr viel schärfer als Deutschland sind dagegen andere
Länder - wie etwa die USA. Dort gelten die Vorschriften im Ethics in Government Act.
Nicht nur Kongressabgeordnete und Senatoren, sondern auch ihre Ehepartner und Kinder
müssen alle Einkünfte, Honorare und Schulden offen legen. Gleiches gilt für Reisen, Unterkünfte
oder Mahlzeiten, für die sie nicht selbst gezahlt haben. Ebenso müssen Absprachen mit
dem bisherigen Arbeitgeber über eine mögliche Beurlaubung oder Fortzahlung des Gehalts
angegeben werden. Ein
privater Beruf neben dem Mandat ist gestattet, das Einkommen aus
dieser Tätigkeit darf aber einen bestimmten Prozentsatz der Diäten
nicht überschreiten. Ein Komitee des Repräsentantenhauses oder des Senats kontrolliert die Angaben.
Die möglichen Sanktionen reichen bis zum Ausschluss des Abgeordneten. Einmal im
Jahr werden die Angaben veröffentlicht. Selbst über seine Schulden muss der Abgeordnete
Rechenschaft ablegen.
Ein Bundestagsabgeordneter
erhält aus Steuergeldern monatlich: 7668 Euro
Diäten (steuerpflichtig). Zweck: Die Unabhängigkeit
sichernde Arbeitsentschädigung 3868 Euro Kostenpauschale
(steuerfrei). Zweck: Aufwand für Wahlkreisbüro, evtl. Zweitwohnung
in Berlin, Fahrtkosten. (Abzüge von der Kostenpauschale, falls kein
„Eintrag in Anwesenheitsliste“. Sie müssten gewaltig sein, angesichts
der meist leeren Bundestagssitzungen. Oder etwa gleiches skandalöses
Verhalten wie im Europaparlament?) Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und
Reisekosten.
13660 Euro Maximaler Betrag für Mitarbeiter, zur
Unterstützung der Abgeordneten-Tätigkeit. Die Zahlung erfolgt
direkt an die Mitarbeiter durch die Bundestagsverwaltung.
Zusätzlich
erhalten Bundestagsabgeordnete: Amtsausstattung: Büro, voll
ausgestattet (wie jeder Arbeitnehmer), Benutzung von Verkehrsmitteln
und Dienstfahrzeugen Dienstreisekosten: Sie werden voll erstattet,
zum Teil mit Kostenpauschale verrechnet. Übergangskosten, Altersentschädigungen,
etc.
Stand: 1.1.2009
Siehe auch: http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/index.html
Wenn das Abgeordneten zu wenig ist, sollten sie
Spitzeneinkünfte in der Wirtschaft anstreben. Wem der Spitzenverdienst
so wichtig ist, ist ungeeignet für ein Bundestag-Mandat.
Nebentätigkeit wg. Rückkehr
in Beruf? Eine unehrliche Argumentation! Gesetzlicher
Kündigungsschutz besteht für: Beamte, Beschäftigte im
öffentlichen Dienst, Alle Arbeitnehmer (§3 Abs3 Abgeordnetengesetz) Für
Selbstständige stellt sich das Problem so gar nicht: Entscheidet
sich ein Arzt, Rechtsanwalt oder Firmeninhaber für ein Bundestagsmandat,
kann er sich für diese Zeit eine Vertretung suchen. Oder
er ist unabkömmlich, dann kann er eben kein Mandat wahrnehmen,
es ist schließlich seine freiwillige Entscheidung.
Um den
realen Bezug zur Arbeitswelt und zum Alltag zu erhalten - für die
Rückkehr wie für die Abgeordnetentätigkeit
gleicherweise - ist die Mandats-Begrenzung auf eine Wahlperiode
die beste
Lösung. Viel besser als sich der Gefahr der Korruption auszusetzen.
Gläserne
Abgeordnete Lobenswerte Eigeninitiativen! Febr.05 Ute
Kumpf, Nicolette Kressl, Christian Lange, Florian Pronold, Michael
Roth und Jörg Tauss von der SPD. In
der Unionsfraktion sorgen lediglich Hubert Hüppe, Norbert Kossendey
und Uwe Schummer für Transparenz. CDU-Abgeordneter
Thomas Kossendey bietet bei seinem Internetauftritt nur wenige persönliche
Angaben. Er übe zwar
viele Ehrenämter aus, aber keine Tätigkeit, für die er Geld bekomme,
heißt es lediglich. Bei
der FDP gibt es nicht einen gläsernen Abgeordneten. Und auch die
Grünen sind bei diesem Thema zurückhaltend, lediglich Hans
Christian Ströbele gibt auf seiner Homepage Auskunft über seine
Nebeneinkünfte.
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