Was falsch läuft

 


Die Alten zahlten die Renten der Alten

Zuallererst ist die falsche Behauptung auszuräumen „die Jungen zahlen die Renten der Alten", im so genannten Generationenvertrag.
Richtig ist, jeder Versicherte, ob jung oder alt, zahlt selbst seine Rentenbeiträge einschließlich des Arbeitgeberanteils über viele Jahrzehnte in die Rentenkasse. Aus diesen Beitragszahlungen berechnet sich der Rentenanspruch der gesetzlich Versicherten an den Staat.
Ausschliesslich der Staat ist verantwortlich, dass aufgrund dieser früheren Beitragszahlungen die heutigen Rentenauszahlungen in der zugesicherten Höhe erfolgen.
Für die heutigen Beitragszahler gilt das genauso: Würden ihre Beiträge erhöht, erhöht sich ihr persönlicher Rentenanspruch - die Höhe ihrer eigenen künftigen Rente. Mit der Höhe der Renten heutiger Rentner hat das gar nichts zu tun. Sind zum Beispiel wegen Massenarbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigung die Einnahmen der Rentenversicherung niedriger als die Ausgaben für die aktuellen Rentenzahlungen, müssen die Fehlbeträge vom Staat aus dem Steueraufkommen ausgeglichen werden, gemäß gesetzlicher Regelung.

Einen Generationenvertrag gibt es nicht. Gemeint ist das 1957 von der damaligen Regierung eingeführte Umlageverfahren, es regelt wie finanztechnisch mit den eingenommenen Rentenbeiträgen verfahren wird. Für das Funktionieren eines solchen Umlageverfahrens ist allein der Staat verantwortlich

 

Rechtsanspruch auf angemessene Rente

Die Pflicht zur Rentenversicherung soll im Alter ein angemessenes Leben garantieren. Hierbei ist vom Staat allein, ohne Beteiligung der Versicherten, die Beitragshöhe für das gesamte Arbeitsleben, festgelegt worden. Mit der gesetzlichen Pflicht, im gesamten Arbeitsleben hohe Rentenbeiträge zu zahlen, ist uns Versicherten auch die Möglichkeit genommen, eine andere (bessere, günstigere, ertragsreichere) Alterssicherung zu finanzieren. Deshalb ist die angemessene Altersvorsorge ein selbstverständlicher Anspruch der Versicherten an den Staat.

 

Hände weg von der Rentenkasse

Die Zeiten, in denen eine üppig gefüllte Rentenkasse beliebig manipuliert werden konnte (siehe „Geschenke" aus der Rentenkasse"), sind endgültig vorbei. Es scheint erforderlich, in Erinnerung zu rufen, dass es sich um das in vielen Jahren eingezahlte Eigentum der Versicherten handelt. Und nicht um mildtätige Gaben, die beliebig verteilt oder gekürzt werden können, wie es Inhalt vieler professoraler Gefälligkeitsgutachten und parteipolitischer Lösungsvorschläge ist. Wenn auch der gesetzliche Schutz des Eigentums Schlimmstes verhindern würde, werden doch Unsicherheit und Bereitschaft gefördert, solche Kasseneingriffe als unvermeidliches Schicksal hinzunehmen. Vor allem in der Zukunft wächst die Gefahr erheblicher Rentenkürzungen.
 

Einige Beispiele großzügigster Geschenke aus der Rentenkasse:

Regierung Adenauer
Mit Einführung der dynamischen Leistungsrente 1957 wurden 14% vom monatlichen Bruttolohn einbehalten, dafür wurden alle bestehenden Renten und alle Neurenten um 70% erhöht, jedoch ohne Beitragsgegenleistung der Empfänger. Sicher ein Segen angesichts der damaligen kargen Renten. Und, solange gesicherte Rentenzahlungen für die Beitragszahler das zulassen, auch verantwortbar.
Regierung Brandt/Scheel
Sie dynamisierte die 2,6 Millionen Kriegsopferrenten, flexibilisierte die Altersgrenzen und verhalf denen, die irgendwann einmal selbstständig gewesen waren, durch geringfügige Nachzahlungen zu vollen Rentenanwartschaften - für die damalige Mittelschicht das Geschäft ihres Lebens. Und auch hier gilt: Solange gesicherte Rentenzahlungen für die Beitragszahler das zulassen, auch verantwortbar.
Regierung Kohl/Genscher
Von ihr wurde die Rentenkasse mit weiteren Fremdleistungen in gigantischer Höhe geschwächt: Teilfinanzierung der deutschen Einheit aus der Rentenkasse sowie Finanzierung der Renten für Spätaussiedler. Fremdleistungen für viele, die nie etwas in die Rentenkasse eingezahlt hatten. Anschließend wurde die „marode Situation der Rentenkasse" von CDU und Wirtschaft beanstandet und weitere „Sparmassnahmen" gefordert. Eine solche Unverfrorenheit ist kaum zu fassen.

(Erst ca. 10 Jahre später wurde der Bundeszuschuss soweit erhöht, um diese Teilfinanzierung aus der Rentenkasse abdecken zu können)

Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich müssen all diese Menschen unterstützt werden. Aber dazu darf nicht in die Kasse der GRV gegriffen werden. Sondern die erforderlichen Mittel sind aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu nehmen. Oder durch z. B. Sondererhebungen für die gesamte Gesellschaft, eben auch für Selbständige, Beamte, Kapitalvermögen sowie Banken und alle Wirtschaftsunternehmen.
Bevor heute Politiker von nicht mehr finanzierbarer Rentenkasse reden, sollten erst einmal alle diese Sonderleistungen samt Zinseszins
  vom Staat in die Rentenkasse zurückgezahlt werden. Es geht um viele Milliarden Euro.

 

Untaugliche „Reformen"

Fast alle bisherigen „Reformen" sind untauglich. Von Politik und Wirtschaft  werden Reformen einvernehmlich reduziert auf ausschließliche Belastungen der Versicherten durch einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen. Damit kann das Problem der Rentenfinanzierung nicht dauerhaft gelöst werden. Unsozial niedrige Renten und Verschieben der Kosten in die Sozialhilfe oder in noch teurere Zusatzversicherungen, sofern bezahlbar,  schont wohl die Unternehmer, kann für uns Versicherten aber keine Lösung sein.    

Untauglich ist auch das Hinausschieben des Rentenbeginns. Bekanntlich werden heute bereits 50jährige in vielen Firmen nicht länger beschäftigt. Sie müssen über entsprechend längere Zeiten aus der Sozialhilfe finanziert werden. Das kostet zudem sehr viele Steuermilliarden.