Was falsch
läuft
Die Alten
zahlten die Renten der Alten
Zuallererst
ist die falsche Behauptung auszuräumen „die Jungen zahlen die Renten der
Alten", im so genannten Generationenvertrag.
Richtig ist, jeder Versicherte, ob jung oder alt, zahlt selbst seine
Rentenbeiträge einschließlich des Arbeitgeberanteils über viele Jahrzehnte in
die Rentenkasse. Aus diesen Beitragszahlungen berechnet sich der Rentenanspruch
der gesetzlich Versicherten an den Staat.
Ausschliesslich der Staat
ist verantwortlich, dass aufgrund dieser früheren Beitragszahlungen die
heutigen Rentenauszahlungen in der zugesicherten Höhe erfolgen.
Für
die heutigen Beitragszahler gilt das genauso: Würden ihre Beiträge erhöht,
erhöht sich ihr persönlicher Rentenanspruch - die Höhe ihrer eigenen künftigen
Rente. Mit der Höhe der Renten heutiger Rentner hat das gar nichts zu tun. Sind
zum Beispiel wegen Massenarbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigung
die Einnahmen der Rentenversicherung niedriger als die Ausgaben für die
aktuellen Rentenzahlungen, müssen die Fehlbeträge vom Staat aus dem Steueraufkommen
ausgeglichen werden, gemäß gesetzlicher Regelung.
Einen
Generationenvertrag gibt es nicht. Gemeint ist das 1957 von der damaligen
Regierung eingeführte Umlageverfahren, es regelt wie finanztechnisch mit den
eingenommenen Rentenbeiträgen verfahren wird. Für das Funktionieren eines
solchen Umlageverfahrens ist allein der Staat verantwortlich
Rechtsanspruch auf angemessene Rente
Die
Pflicht zur Rentenversicherung soll im Alter ein angemessenes Leben
garantieren. Hierbei ist vom Staat allein, ohne Beteiligung der Versicherten,
die Beitragshöhe für das gesamte Arbeitsleben, festgelegt worden. Mit der
gesetzlichen Pflicht, im gesamten Arbeitsleben hohe Rentenbeiträge zu zahlen,
ist uns Versicherten auch die Möglichkeit genommen, eine andere (bessere,
günstigere, ertragsreichere) Alterssicherung
zu finanzieren. Deshalb ist die angemessene Altersvorsorge
ein selbstverständlicher Anspruch der Versicherten an den Staat.
Hände weg von der Rentenkasse
Die
Zeiten, in denen eine üppig gefüllte Rentenkasse beliebig manipuliert werden
konnte (siehe „Geschenke" aus der Rentenkasse"),
sind endgültig vorbei. Es scheint erforderlich, in Erinnerung zu rufen, dass es
sich um das in vielen Jahren eingezahlte Eigentum der Versicherten handelt. Und
nicht um mildtätige Gaben, die beliebig verteilt oder gekürzt werden können,
wie es Inhalt vieler professoraler Gefälligkeitsgutachten und parteipolitischer
Lösungsvorschläge ist. Wenn auch der gesetzliche Schutz des Eigentums
Schlimmstes verhindern würde, werden doch Unsicherheit und Bereitschaft
gefördert, solche Kasseneingriffe als unvermeidliches Schicksal hinzunehmen.
Vor allem in der Zukunft wächst die Gefahr erheblicher Rentenkürzungen.
Einige Beispiele großzügigster Geschenke
aus der Rentenkasse:
Regierung Adenauer
Mit Einführung der dynamischen
Leistungsrente 1957 wurden 14% vom monatlichen Bruttolohn einbehalten, dafür
wurden alle bestehenden Renten und alle Neurenten um 70% erhöht, jedoch ohne
Beitragsgegenleistung der Empfänger. Sicher ein Segen angesichts der damaligen
kargen Renten. Und, solange gesicherte Rentenzahlungen für die Beitragszahler
das zulassen, auch verantwortbar.
Regierung Brandt/Scheel
Sie dynamisierte die 2,6 Millionen
Kriegsopferrenten, flexibilisierte die Altersgrenzen und verhalf denen, die irgendwann
einmal selbstständig gewesen waren, durch geringfügige Nachzahlungen zu vollen
Rentenanwartschaften - für die damalige Mittelschicht das Geschäft ihres
Lebens. Und auch hier gilt: Solange gesicherte Rentenzahlungen für die Beitragszahler
das zulassen, auch verantwortbar.
Regierung Kohl/Genscher
Von ihr wurde die Rentenkasse mit
weiteren Fremdleistungen in gigantischer Höhe geschwächt: Teilfinanzierung der
deutschen Einheit aus der Rentenkasse sowie Finanzierung der Renten für
Spätaussiedler. Fremdleistungen für viele, die nie etwas in die Rentenkasse eingezahlt
hatten. Anschließend wurde die „marode Situation der Rentenkasse" von
CDU und Wirtschaft beanstandet und weitere „Sparmassnahmen" gefordert.
Eine solche Unverfrorenheit ist kaum zu fassen.
(Erst ca. 10 Jahre später wurde der Bundeszuschuss
soweit erhöht, um diese Teilfinanzierung aus der Rentenkasse abdecken zu können)
Um nicht missverstanden zu werden:
Natürlich müssen all diese Menschen unterstützt werden. Aber dazu darf nicht in
die Kasse der GRV gegriffen werden. Sondern die erforderlichen Mittel sind aus
dem allgemeinen Staatshaushalt zu nehmen. Oder durch z. B. Sondererhebungen für
die gesamte Gesellschaft, eben auch für Selbständige, Beamte, Kapitalvermögen
sowie Banken und alle Wirtschaftsunternehmen.
Bevor heute Politiker von nicht mehr
finanzierbarer Rentenkasse reden, sollten erst einmal alle diese Sonderleistungen samt Zinseszins vom Staat in
die Rentenkasse zurückgezahlt werden. Es geht um viele Milliarden Euro.
Untaugliche „Reformen"
Fast
alle bisherigen „Reformen" sind untauglich. Von
Politik und
Wirtschaft werden Reformen
einvernehmlich reduziert auf ausschließliche Belastungen der Versicherten durch
einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen. Damit kann das Problem der
Rentenfinanzierung nicht dauerhaft gelöst werden. Unsozial
niedrige Renten und Verschieben der Kosten in die Sozialhilfe oder in noch
teurere Zusatzversicherungen, sofern bezahlbar, schont wohl die Unternehmer, kann für uns Versicherten
aber keine Lösung sein.
Untauglich
ist auch das Hinausschieben des Rentenbeginns.
Bekanntlich werden heute bereits 50jährige in vielen Firmen nicht länger
beschäftigt. Sie müssen über entsprechend längere Zeiten aus der Sozialhilfe
finanziert werden. Das kostet zudem sehr viele Steuermilliarden.