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Lukrative Nebenverdienste in der Wirtschaft sollen geheim bleiben Sechs Bundestagsmitglieder von Union, SPD und FDP klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die seit neuestem vorgeschriebene Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte. Seit Januar gilt im Bundestag ein neuer Verhaltenskodex für die Abgeordneten. Bis spätestens Ende März 2006 müssen sie ihre Nebenjobs veröffentlichen. Für Freiberufler gelten Ausnahmen; Anwälte sollen ihre Mandate benennen. Nach den Verhaltensregeln, die der Bundestag im Sommer vorigen
Jahres beschlossen und nach der Bundestagswahl in neuer Zusammensetzung
Ende 2005 nochmals bestätigt hatte, sollen die Abgeordneten ihre
Nebeneinkünfte zwar nicht in exakter Höhe veröffentlichen, aber
in Einkommenstufen von bis zu 3500 Euro, bis zu 7000 Euro und über
7000 Euro im Monat. Lediglich der Bundestagspräsident, dem die Nebeneinkünfte
gemeldet werden müssen, kennt ihre genaue Höhe. Werden die Nebentätigkeiten
nicht gemeldet, sind empfindliche Geldbußen vorgesehen. Von Spenden
abgesehen soll die Annahme von Geld und Vorteilen ohne angemessene
Gegenleistung künftig ausdrücklich unzulässig sein. Die Klagen von CDU-Finanzpolitiker Friedrich Merz ebenso wie
von CSU-Politiker Max Straubinger gingen am 27.2.2006 in Karlsruhe
ein. Die Klagen der FDP-Abgeordneten Heinrich Kolb, Sibylle Laurischk
und Hans-Joachim Otto sowie des SPD-Politikers Peter Danckert, der
Rechtsanwalt und Notar ist, seien bereits vor einer Woche eingetroffen.
Bei den Klägern handelt es sich vorwiegend um Anwälte und Freiberufler,
die neben ihrem Mandat zum Teil lukrativen Aufgaben in der Wirtschaft
nachgehen. Für Merz, der Mitglied einer internationalen Anwaltssozietät
ist, sind im Bundestagshandbuch allein sieben dotierte Mitgliedschaften
in Unternehmensgremien ausgewiesen, darunter beim Versicherungskonzern
AXA, der BASF oder der Commerzbank.
Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen neue Verhaltensregeln ab. 4.7.2007 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können
die Angaben der 613 Abgeordneten über Tätigkeiten und Einkünfte,
die sie neben ihrem Mandat ausüben, veröffentlicht werden. Bis Ende
dieser Woche werden sie online abzurufen sein. Bundestagspräsident
Dr. Norbert Lammert betonte am Mittwoch, dem 4. Juli 2007, dass
die Verpflichtung zur Offenlegung von beruflichen Verbindungen und
Verpflichtungen der Abgeordneten im Grundsatz unstreitig sei. Lediglich
einzelne Regelungen zur Anzeige und Veröffentlichung seien politisch
umstritten. (O-Ton-Lammert)
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