Maßlos und
unverschämt - die Selbstversorgung der Politiker
„Es ist
mehr als eine Geschmacksfrage,
wenn solche Pensionen von Leuten in Anspruch genommen
werden, die den Umbau
der Sozialsysteme fordern und die Bürger ermahnen, mehr private Vorsorge zu betreiben.
Und es
passt schlecht zusammen, wenn diejenigen, die eben noch
Nebentätigkeiten damit
begründet haben, dass sie einen Rückweg in den erlernten
Beruf offen halten
wollen, nun hohe Pensionen als Entschädigung für den
Karriereverzicht
rechtfertigen.“
Die Spitzen-Pensionen
der deutschen Politiker
Derzeitige
Versorgungsansprüche von Politikern unter der
Annahme, dass sowohl Amt als auch Mandat jetzt aufgegeben
werden,
beziehungsweise Ansprüche von Ex-Politikern.
Berechnungsgrundlage:
Pensionsansprüche
aus verschiedenen Ämtern, verheiratet, keine Kinder.
Aus: Spiegel, Jan. 2005 Quelle: Bund der
Steuerzahler/Spiegel
Hinweis: Neuere Auswertungen zum Thema
liegen nicht vor. Die Versorgungsansprüche sind weiter
gestiegen,
für die grundsätzliche Kritik ist das jedoch unerheblich.
29.1.2009
|
Euro |
Jahre |
|
|
|
|
12800 |
233 |
Kohl |
CDU |
Ex-Bundeskanzler |
|
11600 |
210 |
Eichel |
SPD |
Finanzminister |
|
10100 |
183 |
Teufel |
CDU |
Ministerpräsident B-W |
|
9500 |
173 |
Fischer |
B’90/Grüne |
Außenminister |
|
9100 |
165 |
Blüm |
CDU |
Ex-Arbeitsminister |
|
8900 |
162 |
Schröder |
SPD |
Bundeskanzler |
|
8900 |
162 |
Seehofer |
CSU |
Gesundheitsexperte |
|
8800 |
159 |
Clement |
SPD |
Wirtschaftsminister |
|
8700 |
158 |
Lambsdorff |
FDP |
Ex-Wirtschaftsminister |
|
8000 |
146 |
Wieczorek-Zeul |
SPD |
Entwicklungshilfeministerin |
|
7600 |
138 |
Schily |
SPD |
Innenminister |
|
7500 |
136 |
Bulmahn |
SPD |
Bildungsministerin |
|
7400 |
135 |
Schäuble |
CDU |
Ex-Innenminister |
|
7300 |
132 |
Merkel |
CDU |
Partei-/Frakt-Vors |
|
6800 |
123 |
Struck |
SPD |
Verteidigungsminister |
|
6500 |
118 |
Nolte |
CDU |
Ex-Familienministerin |
Euro: Monatlicher
Pensionsanspruch, gerundet
Jahre: Soviel Jahre muss der Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenkasse
eingezahlt werden,
um
eine
gleich hohe Rente zu erhalten.
(Anmerkung des Verfassers: Noch erschreckender
ist die Diskrepanz zum Durchschnittsrentner,
er müsste, um z.B. die Pensionhöhe Kohls zu erreichen, 490 statt 233 Jahre arbeiten ,
entsprechend lange bei den übrigen.Politikern)
Beispiel
Bundespräsident
Der Bundespräsident
erhält Amtsbezüge von 10/9 des
Amtsgehalts des Bundeskanzlers“,heißt es im Haushaltsplan.
Es sind 213 000 Euro jährlich. Dazu kommt eine „freie Amtswohnung
mit
Ausstattung“. Die Bezüge werden in
voller Höhe bis zum Lebensende auch
nach dem Ausscheiden unter der
Bezeichnung „Ehrensold“ gezahlt.
Aus: Spiegel,
Jan. 2005
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Übergangsgeld für
Abgeordnete
Für den größten
Unmut sorgen die großzügigen Übergangsgeldregelungen der
Abgeordneten und die
Altersversorgung. Volksvertreter, die den Bundestag
verlassen, haben Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von 7668 Euro pro
Mitgliedsjahr. Maximal 18 Monate wird dieses Übergangsgeld
bezahlt - im Höchstfall 138
024
Euro. Ab dem
zweiten Monat werden Erwerbseinkünfte auf das
Übergangsgeld angerechnet.
Arbeitnehmer
erhalten
bei Arbeitsplatzwechsel nichts
Wesentlich
besser gestellt sind die
Abgeordneten auch im Alter.
Bereits nach 1 Jahr Zugehörigkeit im Parlament
erhält ein Abgeordneter 191,70 Euro im Monat
Altersentschädigung mit
dem 65.
Lebensjahr.
(Mit jedem über das
achte Jahr hinausgehenden Jahr bis zum 18. Jahr der
Mitgliedschaft im Bundestag entsteht der Anspruch auf
Altersentschädigung ein Lebensjahr früher. § 18 Abs. 1 Satz
4 gilt entsprechend. Quelle: § 19 Anspruch auf
Altersentschädigung <http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__19.html>)
Und bereits
nach 18 Jahren Abgeordnetentätigkeit mit 57 in Pension: Mit jedem
weiteren
Jahr Zugehörigkeit zum Bundestag entsteht der
Pensionsanspruch ein Jahr früher,
frühestens mit dem 57. Lebensjahr.
Mit jedem Jahr der Mitgliedschaft erhöht sich die Pension um
2,5% pro Jahr
auf maximal 5175,90 Euro im
Monat.
Das sind 67,5 Prozent der
Diäten.
(67,5 % vom Brutto erhalten Rentner
nicht einmal nach 45
Jahren Berufstätigkeit)
Aus: WELT.de, Januar 2005, aktualisiert Stand 1.1.2009, Quelle: Bundestag-Diaeten Siehe auch unten Palmer-Affäre
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Pension für
Mitglieder der Bundesregierung
Minister und die Parlamentarischen Staatssekretäre haben bereits nach 2 Jahren Anspruch auf Ruhegehalt mit dem 60. Lebensjahr, rund 2000 Euro. Je länger im Amt, umso früher Anspruch auf Ruhegeld. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler erhält ein Minister, der eine Legislaturperiode im Amt war, ab dem 55. Lebensjahr eine Pension von 3556 Euro. Bereits nach mehr als 22 Amtsjahren, beträgt die maximale Pension 9198 Euro im Monat.
Zum
Vergleich: Der „Eckrentner“ hat nach 45 Beitragsjahren heute
Anspruch auf eine
Bruttorente von 1176 Euro. Er müsste theoretisch 342 Jahre
in die gesetzliche
Rentenkasse einzahlen, um auf Schröders Pension zu kommen.
Um auf Kohls Pension
zu kommen müsste er
sogar 490 Jahre arbeiten. Vom Verfasser ergänzt.
Aus: WELT.de,
Januar 2005
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Unersättlich!
Kanzlerin Merkel verteidigt erneute Diätenerhöhung
in 2008
9.5.2008, Tagesspiegel. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
verteidigt die geplante Diätenerhöhung für die MdB
Der Bund der Steuerzahler nannte das Vorgehen der Koalition
einen bislang einmaligen Vorgang und warnt vor neuer
Politikerverdrossenheit. Noch bei der letzten
Diätenerhöhung um fast zehn Prozent im November 2007 sei
erklärt worden, vor 2010 werde es keine weitere Anhebung
geben - kurz darauf werde die nächste Erhöhung
um sechs Prozent in einer "Nacht- und Nebelaktion
nachgeschoben",
Däke kritisierte, dass sich als Nebeneffekt der
Diätenerhöhung auch die Altersversorgung der
Abgeordneten
beachtlich erhöhe. Nach acht Jahren Zugehörigkeit zum
Parlament habe ein Abgeordneter derzeit einen Anspruch auf
Versorgung von 1468 Euro, nach der geplanten Erhöhung aber
einen von 1632 Euro.
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Diaetenerhoehung;art122,2528050
Schwarz-Rot kippt zähneknirschend Diätenerhöhung
20.05.2008. Angesichts breiter Kritik haben CDU/CSU und SPD
die erneute Diätenerhöhung für diese Legislaturperiode
gestoppt. Quelle: tagesschau
Siehe auch
Der Korruption Tür
und Tor weit geöffnet
Nebentätigkeiten
Nebentätigkeits-Affäre
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Der „Selbstgenehmigungspraxis" der
Politiker
mit maßloser "Üppigst-Überversorgung" auf Kosten der
Steuerzahler ist
ein Ende zu setzen.
Lange Zeit
zahlten die Parlamentarier 25 Prozent
der Diäten selbst in eine Rentenkasse ein. 1968 haben
Abgeordnete ihren Anspruch auf eine
Altersversorgung neu geregelt. Die selbstgenehmigte
Üppigstüberversorgung unserer Politiker wird seit vielen
Jahren kritisiert, selbst in den eigenen Reihen. Korrekturen
sind überfällig.
Alle Jahre wieder werden Kommissionen eingesetzt. Geändert
wurde nichts.
Um die
Arbeit der
Kommissionen etwas zu vereinfachen, hier als
Zielorientierung ein Vorschlag aus
dem Volk:
Die Bundesrepublik
Deutschland ist ein reiches Land,
natürlich sollen unsere Politiker für ihre anspruchsvolle
Tätigkeit auch
entsprechend gut versorgt sein.
Die
Pensionen des Bundeskanzlers und des
Bundespräsidenten
sind aus
Steuergeldern zu finanzieren. Die Höhe der Pension
richtet sich nach dem geltenden Amtsgehalt (ohne
Steuerabzüge) und entsprechend
dem aktuellen Rentenniveau der gesetzlichen
Rentenversicherung. Jährliche Kostenanpassungen erfolgen
entsprechend der
Rentenanpassung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die
Pension kann frühestens
nach dem 60. Lebensjahr beansprucht werden.
Mehrere Pensionsansprüche an den Staat (Bund, Länder und
Kommunen) sind zu verrechnen.
In Anerkennung der höchsten Ämter unseres Staates und
verdienstvoller Tätigkeit haben Sie
lebenslang Anspruch auf einen Alters-Dienstsitz.
Die
Ruhestandsbezüge aller übrigen Bundespolitiker wie
Minister,
parl. Staatssekretäre, Abgeordnete..
sind gemäß den
Bedingungen der gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV) zu gewähren. Die
Beitragsbemessungsgrenze ist, unter Einbeziehung
aller Selbstständigen, Beamten, Politiker und abhängig
Beschäftigten in die
GRV, für alle gleich. Die Beiträge der Bundespolitiker (und
der Beamten) in die
GRV werden aus Steuergeldern finanziert, entsprechend der
jeweiligen Gehaltshöhe, bzw. der Beitragsbemessungsgrenze. Rentenniveau, frühester
Pensionsanspruch, jährliche Rentenanpassung, etc gelten
gemäß der GRV. Die bisherigen Zulagen und Diätenerhöhungen
für die selbstfinanzierte Altersversorgung der Politiker
sind zu streichen bzw. zu kürzen. Mehrere
Altersversorgungsansprüche an den Staat
(Bund, Länder und Kommunen) sind zu verrechnen.
Politiker die sich höher versichern wollen, können dies zusätzlich auf freiwilliger
Basis aus ihrem Einkommen bestreiten, so wie es allen
Beschäftigten von der Politik zugemutet wird, ohne
entsprechende Gehaltserhöhungen.
Auch die laufenden Pensionszahlungen sind über die
gesetzliche Rentenversicherung abzuwickeln. Die Pensionen
werden vom Staat nicht direkt an die Empfänger sondern in
die Gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Die Auszahlung
erfolgt durch die Gesetzliche Rentenversicherung in
entsprechender Höhe unter Berücksichtigung gesetzlicher
Reform-Änderungen (Nullrunden, Rentenniveauabsenkung,
Abschlag bei Frührente,...) wie sie für alle Rentenempfänger
der Gesetzlichen Rentenversicherung gelten.
Übergangsgeldregelungen
für Bundespolitiker
wie Minister, Staatssekretäre, Abgeordnete..
Anspruch auf
Übergangsgeld pro Monat in Höhe von 50% des Grundgehaltes
besteht maximal für 6
Monate, soweit keine anderen Einkünfte bestehen.
Versorgungsregeln
für Politiker in Ländern und Kommunen
Alle
Versorgungsregeln für Politiker unter der Bundesebene
sind entsprechend anzupassen. Durch Gesetz ist
auszuschließen, dass die
Versorgung auf Länder und Kommunalebene besser gestellt ist
oder wird.
Bekanntlich wurde auch auf Landesebene "kräftig hingelangt".
Geradezu unverschämt ist die neue
Versorgungsregelung, die sich die Politiker
in Nordrhein-Westfalen genehmigt haben: Sie zahlen
neuerdings ihre Altersvorsorge aus eigenem Einkommen, haben
sich hierfür aber vorher ihre Landtags-Diäten verdoppelt,
von 4807 Euro (+Zusatzleistungen) auf 9500 Euro (+
andere Zusatzleistungen). Auch diese Diätenerhöhungen für
die selbstfinanzierte Altersversorgung der Politiker sind zu
streichen bzw. zu kürzen.
Änderungen
der Versorgungsregelung
Um nicht in kürzester Zeit wieder bisherige
Versorgungsverhältnisse zu haben, sollten Abweichungen vom
oben beschriebenen Automatismus der
Anpassungen mit hohen Hürden versehen sein, z.B. ein
spezieller Volksentscheid (wie in der Schweiz)
oder ähnliches.
Unverzichtbar ist auch eine Anpassungsregelung der
Politiker-Gehälter, da sie Basis der Versorgung sind.
Vorschlag: Jährliche
Anpassung gemäß einem Mittel aus durchschnittlicher
Lohnsteigerung des
Vorjahres und der jährlichen Rentenanpassung der GRV.
Begrenzter
Bestandsschutz
Aufgrund der
bisherigen maßlosen Überversorgung ist nur ein
begrenzter Bestandsschutz zu gewähren. Viele Regelungen,
formal in Recht und
Gesetz gegossen, können im Licht der Öffentlichkeit kaum
gerechtfertigt werden.
Beispiel Palmer-Affäre.
Palmer-Affäre
Christoph Palmer, CDU,
war im Nov. 2004 wegen einer Affäre als
Minister in Baden-Württemberg zurückgetreten. Palmer soll im
Alter von 42
Jahren ab März 2005 eine Pension von ca. 4300 Euro
erhalten, neben monatl.
Abgeordnetendiäten von 4750 Euro. Die
Landesanstalt für Besoldung und Versorgung (B-W) erklärte
wiederholt, die
Pensionszahlungen seien rechtlich einwandfrei. Nach
heftiger Kritik in der
Öffentlichkeit gibt Palmer im Februar 2005 bekannt, dass
er seine umstrittene
Pension einer gemeinnützigen Organisation spenden wird.
Das Anfang 1998 novellierte Ministergesetz, von
Politikern für Politiker, formal korrekt, erlaubt also mit
42 Jahren, neben
weiteren Einkünften, eine Pension zu beziehen. Im Licht
der Öffentlichkeit
erzeugt es Empörung und Widerwillen.
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