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 Rente mit 67 
 
Bei häufig bestehender Arbeitslosigkeit Älterer: Frühverrentung mit 63 und lebenslange Abzüge bis zu 14,4%

 

Inhaltsverzeichnis

 
Kurzübersicht  

1    Warum die Rente mit 67 abzulehnen ist
1.1   Aktuelle öffentliche Kritik
1.2   Beschäftigungslage zum Einführungsjahr 2012 und aktuell

2    Bessere Lösungen als die Rente mit 67

3    Rente mit 67 - Was beschlossen wurde
3.1    Kritik und Ablehnung von Anfang an
3.2    Bestandsprüfungsklausel - Gesetzlicher Einführungsvorbehalt
3.3    Einführungsüberprüfung 2010
3.4    Gesetzestext und DRV Informationen

 

             
 Kurzübersicht

Rente mit 67 nicht "zielführend", nicht sozial, nicht "alternativlos".       
Trotz heftiger Proteste beschloss 2007 Schwarz-Rot unter Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und Arbeitsminister Müntefering (SPD) das Rentenalter von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahre 2012 in 16 Jahresschritten anzuheben.
Was bringt die "Rente mit 67" für Beitragssatz, Renten und Arbeitsmarkt tatsächlich?
Laut
Bundesregierung beträgt die "deutliche Entlastung in 2030 für die Jüngeren" monatlich 6,11 €.
Das steht in keinem Verhältnis zu den resultierenden Nachteilen:
Die jüngeren Versicherten, unter 50jährigen in 2012, können erst zwei Jahre später in die abschlagsfreie Rente. Das bedeutet grundsätzlich weniger verbleibende Arbeitsplätze für jüngere Beschäftigte. Wie in 2007 auch im Einführungsjahr 2012, ist die Beschäftigungslage Älterer extrem schlecht: Lediglich 12 % der 64 jährigen haben eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung. Die überwältigende Mehrheit der über 64jährigen kann im Alter 65 nur mit lebenslangen Abzügen in Rente. Tatsächlich werden die Auswirkungen noch schlechter aufgrund anderer Änderungen unter Merkel: Wer länger als 1 Jahr arbeitslos ist, kann mit 63 in die Rente gezwungen werden, mit lebenslangen Abzügen bis zu 14,4%. Bis 2008 war das noch ohne Abzüge möglich.
Zudem ist in der Bestandsprüfungsklausel eine klare Vorgabe unterlassen worden. Die von der SPD als Einführungskriterium für die "Rente mit 67" diskutierten "mindestens 50% beschäftigter Älterer" bedeutet, dass sie den übrigen 50% mit Sicherheit hohe Rentenabzüge zumuten will. Verschwiegen wird auch, dass damit den eigentlichen Nutzniessern, den Unternehmen, Milliarden beschert werden.
Mehr Informationen wie, was genau 2007 von Schwarz-Rot unter Merkel beschlossen wurde, Gesetzestext und gesetzlicher Einführungsvorbehalt, bessere Lösungen/Alternative, etc. siehe nachfolgend.

 

 


1    Warum die Rente mit 67 abzulehnen ist
Die Anhebung der Altersgrenze sei alternativlos. Auch bei ständiger Wiederholung bleibt diese Behauptung falsch. Immer weniger Erwerbstätige müssten für immer mehr Rentner aufkommen – und dies auch noch für eine immer längere Rentenbezugsdauer. Das lasse sich nicht mehr finanzieren. Die Jungen müssten entlastet werden. So oder ähnlich lauten die Begründungen für die Rente mit 67.
Was aber bringt die "Rente mit 67" für Beitragssatz, Renten und Arbeitsmarkt tatsächlich?  
Der Beitragssatz wird im Jahre
2030 um 0,5%-Punkte niedriger ausfallen als ohne die Anhebung der Altersgrenze (BT-Drs 17/7966 Seite 3, Frage1) . Dies "entlaste" die Jüngeren (und deren Arbeitgeber) "deutlich" um jeweils 0,25%-Punkte (in 2030 eine monatliche Ersparnis von 6,11 €). Dafür dürfen die Jüngeren allerdings erst zwei Jahre später in die abschlagsfreie Rente. Die erwartete Entlastung von 0,25 % für Arbeitnehmer steht in keinem Verhältnis zu den resultierenden Nachteilen. Dazu kommt, was in der Rentenkasse eingespart werden soll, wird von den höheren Arbeitslosenkosten und Beschäftigungsfördermassnahmen wieder "aufgefressen", letztlich Kostenschieberei "von der einen in die andere Tasche" des Sozialbudgets.
Wie in 2007, als das Gesetz beschlossen wurde, so auch im Einführungsjahr 2012, ist die Beschäftigungslage Älterer - auch fünf Jahre nach der angekündigten Beschäftigungsförderung - katastrophal niedrig. Im übrigen sind für die Beurteilung der Beschäftigungslage von 65 bis 67jährigen schon gar nicht die unter 60jährigen (55-60) relevant, sondern die Renten nahen 64jährigen und auch nur die in rentenversicherten Beschäftigungsverhältnissen; es geht doch hier ausschliesslich um die Altersgrenze in der GRV. Derzeit haben lediglich 12 % der 64 jährigen und 26 % der über 60 jährigen eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung.
Zudem ist in der
Bestandsprüfungsklausel eine klare Vorgabe unterlassen worden. Die auch in der SPD als Kriterium für die Einführung der "Rente mit 67" diskutierten "mindestens 50% Beschäftigter Älterer" bedeutet, dass den übrigen 50% mit Sicherheit hohe Rentenabschläge zugemutet werden sollen. Die monatliche Durchschnittsrente beträgt 664 Euro (Zahlbetrag nach DRV) für die heutigen "reichen Rentner" - wie besonders FDP-Politiker immer gern behaupten - liegt aber bei den künftigen 67jährigen Rentenzugängen noch niedriger, durch Rentenniveausenkung und verstärkter Arbeitslosigkeit. Tatsächlich müsste als Kriterium "mindestens 90% sozialversicherungspflichtig beschäftigter Älterer" herangezogen werden, entsprechend der durchschnittlichen Gesamt-Arbeitslosenquote.

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich zu 100 Prozent aus den Beiträgen der Versicherten.
Abgesehen von vorstehenden Fakten, muss in Erinnerung gebracht werden, das  hier über die von den Versicherten selbst finanzierten Renten willkürlich über deren Köpfe entschieden wurde. Die Betroffenen wurden nicht einmal gefragt, ob sie eine 0,25 prozentige Beitragserhöhung vorziehen gegenüber einer Heraufsetzung des Rentenalters. Dieses auch noch angesichts hoher Altersarbeitslosigkeit.
Behauptungen von "nicht mehr vertretbaren Beitragssteigerungen" werden nebulös in den (Medien-)Raum gestellt, eindeutige Belege bleiben öffentlich außen vor. Diese Behauptungen werden - weder bezweifelt noch hinterfragt - von vielen kritiklos übernommen.

Dafür wird hinsichtlich der "gefährdeten GRV-Finanzierung" auf die "hohen Bundeszuschüsse an die GRV" verwiesen.
Von verantwortlicher Stelle wird aber verschwiegen, dass diese Zahlungen an die GRV keine Zuschüsse sind, sondern lediglich die Kosten der
versicherungsfremden Leistungen, vom Staat der gesetzlichen Rentenversicherung auferlegt, wieder erstatten sollen. Dies erfolgt aber nur unvollständig: Über 600 Milliarden Euro wurden seit 1957 von den Beiträgen der Rentenversicherten für "versicherungsfremde Leistungen" verwendet. Die "Bundeszuschüsse" sind dabei schon berücksichtigt. Die sogenannten Bundeszuschüsse sind auch heute noch niedriger als die aus der Rentenkasse gezahlten "versicherungsfremden Leistungen". Dabei sollten die sogenannten "Bundeszuschüsse" nicht nur dem Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen dienen! Der frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR - 2002 umorganisiert und umbenannt in DRV Bund - wies bereits 1998 öffentlich auf die versicherungsfremden Leistungen hin siehe hier, insbesondere auf die unvollständige Erstattung aus dem Bundeshaushalt. Dieser milliardenhohe Betrug an den Rentenversicherten wird merkwürdigerweise weder von den Sozialverbänden noch von den Oppositionsparteien einschliesslich der Linken öffentlich diskutiert oder gar kritisiert ...

Natürlich gibt es demografische Veränderungen, aber scheinbar nur zum Schaden der GRV-Beitragszahler?
Bei einer durchschnittlichen Rente von 664 Euro, s. o., gilt für die große Mehrheit der GRV-Versicherten eine um bis 5 Jahre niedrigere Lebenserwartung als von Bessergestellten. "Die Menschen werden älter und die Dauer der Alterssicherung steigt".  Bekanntlich
gilt das im besonderen Maße für Bessergestellte, darunter fallen größtenteils Beamte und berufsständisch Rentenversicherte (übrigens auch eine gesetzlich geregelte Rentenversicherung), u. a. Ärzte, Anwälte, Architekten, Notare. Deren Alterssicherung müsste noch stärker gefährdet sein, öffentlich problematisiert wird jedoch ausschliesslich die GRV-Finanzierung. Obwohl doch gerade die Beamtenpensionen von den Steuerzahlern finanziert werden, das sind wieder überwiegend die Millionen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die gesetzlich Rentenversicherten.


 
Es geht nicht darum, bis 67 zu arbeiten,
 es geht darum, die Renten zu kürzen

 

Was bei der Bestandsprüfungsklausel völlig ungenügend berücksichtigt wird.
Millionen von Menschen erreichen nicht mal das bisherige Renteneintrittsalter von 65 Jahren wegen arbeitsbedingter gesundheitlichen Schäden oder weil sie ihren Job verloren haben und keine neue Anstellung mehr finden. Beschäftigte in körperlich oder psychisch stark belastenden Tätigkeiten sind häufig schon vor dem 65. Lebensjahr faktisch erwerbsunfähig.
Verstärkte Altersarmut ist vorprogrammiert.
Wer früher in Rente geht, hat bisher schon erhebliche Rentenabzüge, durch die Rente mit 67 wird das Renteneinkommen noch stärker gesenkt. Die Arbeitslosigkeit wird andererseits verstärkt. Arbeitsplätze von über 65jährigen fehlen den Jüngeren. Um die verlängerte "Durststrecke" bis zur Rente zu überwinden, bleiben vielen Älteren, wenn überhaupt, nur Minijobs. 2004 galt das bereits für 770 000 der 55- bis 65-Jährigen. Kostenverschieberei statt Kostenentlastung.
Zwangsverrentung ab 63 bleibt  bestehen, trotz Rente mit 67
Langzeitarbeitslose können nach Vollendung des 63. Lebensjahres in die Rente gezwungen werden, auch Abzüge müssen hingenommen werden. Die Abschläge für die Zwangsrente betragen ab Jahrgang 1944 - 3,6 Prozent und erhöhen sich stufenweise bis auf 14.4 Prozent für den Jahrgang 1964. Dies bedeutet bei der Rente mit 67 und einer Zwangsverrentung mit 63 Jahren lebenslang einen Abzug von bis zu 14,4%. Vor 2008
war es so, dass Menschen zwischen dem 58ten und dem 65ten Lebensjahr, die keinen Job hatten, Arbeitslosengeld oder AlgII beziehen konnten, ohne  in der Regel noch weiter bei der Arbeitsagentur vorstellig werden zu müssen. Sie wurden auch nicht mehr in Umschulungsmaßnahmen geschickt oder für Ein-Euro-Jobs herangezogen. Wenn sie das gesetzliche Rentenalter erreicht hatten, konnten sie dann ohne Abschläge ihre Rente beziehen.   Mehr auf:  ank bremen   theonussbaum   frühverrentung/zwangsverrentung  

Rente mit 67 - Strategische Rentenkürzung unter falschen Voraussetzungen.
Nachhaltige Lösungen für eine gesunde zukunftsfeste Altersversorgung müssen an den eigentlichen Ursachen/Einflüssen ansetzen: Die stetig fortschreitende Produktivitätssteigerung aufgrund des technischen Fortschritts mit stetig abnehmenden menschlichem Arbeitsaufwand und damit abnehmender Erwerbstätigkeit. Die rasant wachsende Produktivität kann die Veränderung der Altersstruktur finanziell mehr als ausgleichen. Wenn die Produktivität sich alle 25 Jahre in etwa verdoppelt, dann kann sich der Lebensstandard der arbeitenden Bevölkerung prächtig entwickeln, selbst wenn für die Renten- und Krankenversicherung mehr aufgebracht werden muss. Doch die heutige Entwicklung von steigender Produktivität und sinkenden Realeinkommen) ist nur möglich, weil das von Wirtschaft und einvernehmlicher Politik so gesteuert wird.  Die letzten 25 Jahre bescherten uns trotz einer Verdoppelung der Produktivität reale Einkommensverluste von mindestens 15 %. Und diese Entwicklung kann und muss geändert werden.
Produktivitätssteigerung bedeutet Gewinnsteigerung:
Es geht um die
Verteilung der gemeinsam erwirtschafteten Produktivitätsgewinne. Leistung muss sich für alle lohnen. Technischer Fortschritt, der hochwertige Produkte mit immer weniger Arbeitsaufwand ermöglicht, darf nicht zum einseitigen Unternehmensvorteil (Profitsteigerung), missbraucht werden. Gutverdienende Unternehmen zahlen durch Arbeitsplatzabbau immer weniger in die Sozialkassen und entziehen sich ungehindert ihrer sozialstaatlichen Verpflichtung. Zur Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen gehört auch die Einbeziehung der lohnextensiven Milliardengewinne und Umsätze der Finanzwirtschaft, einschliesslich des wachsenden riesigen Vermögens, das sich

Wer mal eben 500 Milliarden Euro für "notleidende Banken" locker macht und mit 379 Milliarden Euro für den EU-Rettungsschirm haften kann, muss das nicht bei Arbeitnehmer/innen, Kranken, Arbeitslosen und Renten reinholen.

zunehmend in Händen weniger Privatpersonen konzentriert. Geld ist offensichtlich vorhanden.  
Derzeit wird das Gegenteil praktiziert: Lohndumping und Sozialabbau, bei uns und in Europa, letztlich weltweit. Die als Schreckgespenst praktizierte Globalisierung wird durch das Schreckgespenst Staatsverschuldung ergänzt. Andererseits wächst und konzentriert sich ein riesiges Vermögen in den Händen Weniger. Deren riesige Spekulationsverluste, auf die Steuerzahler abgewälzt, dienen zum Sozialabbau, siehe
EU-Finanzkrise. D als Vorreiter und  Vorbild für das erklärte EU-Ziel, in den Ländern das Rentenalter hochzusetzen. Drastische Sparpakete mit Renten- und Lohnkürzungen; ein demaskierendes Beispiel: Über den EU-Rettungsschirm werden zur "Enlastung des verschuldeten Staatshaushalts" Lohnkürzungen nicht allein für Staatsbedienstete sondern auch für Beschäftigte in der freien Wirtschaft gefordert...
Wo aber bleibt die wirksame Besteuerung hoher Vermögen und ein effektiver Griff auf Schwarzgeldkonten, wo die "Einsparung" bei Rüstung und Militärausgaben, wo die Besteuerung bzw. Sozialbeiträge auf Wertschöpfung und  Finanzerträge/Finanzumsätze in den EU-Ländern?

Nein, die Rente mit 67 brauchen wir nicht. Diesen falschen Weg müssen wir schnellstens verlassen. Für eine zukunftsfeste Altersicherung gibt es bessere Lösungswege, wie in Kapitel 2 aufgezeigt. 



1.1   Aktuelle öffentliche Kritik

Antrag zur
Aussetzung der Rente mit 67 und Rücknahme des Gesetzes abgelehnt*
*
von Schwarz-Gelb, SPD und Grüne
Entschließungsantrag Die Linke  "Rente erst ab 67 - Risiken für Jung und Alt" vom 13.12.2011:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Anwendung der Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz sowie in allen anderen infolgedessen geänderten Gesetzen und Regelungen auszusetzen und  
2. umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz und daraus folgenden Gesetzesänderungen vorgesehene Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie alle damit zusammenhängenden Folgeänderungen zurücknimmt.

Begründung
Die Reformen haben die Kosten der Altersvorsorge nicht gesenkt, sondern tendenziell sogar noch erhöht. Der Unterschied liegt darin, dass die Versicherten einen immer größeren Teil selbst bezahlen müssen; einerseits durch hohe Beiträge zur privaten Vorsorge und andererseits durch massive Rentenkürzungen. Damit ist klar: Die Rente erst ab 67 dient lediglich dem Ziel, die Unternehmens- und Aktiengewinne immer weiter in die Höhe zu treiben. Für die Menschen bleibt real immer weniger übrig. ...solange es nicht die Regel ist, gesund bis zum 65. Lebensjahr arbeiten zu können, ist eine Anhebung des Eintrittsalters schlicht eine Rentenkürzung.  
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Ergebnis der Bundestags-Abstimmung über Aussetzung und Rücknahme der Rente mit 67 vom 15.12.2011:
Entschließungsantrag Die Linke: Drs. 17/5106, 17/7966 und 17/815.1  
Namentlichen Abstimmung   

Partei

Ja

Nein

Enthaltung

Ungült

Nicht abg.

CDU/CSU

0

221

0

0

16

SPD

6

124

6

0

10

FDP

0

86

0

0

7

DIE LINKE

65

0

0

0

11

B`90/GRÜNE

0

56

10

0

2


Seehofer geißelt Rente mit 67  1.1.2012  
Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer stellt die Rente mit 67 wegen der nach wie vor unbefriedigenden Beschäftigungssituation Älterer erneut in Frage. "Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer über 50 in Deutschland müssen spürbar verbessert werden! Sonst wird die Verlängerung der Lebensarbeitszeit zur faktischen Rentenkürzung". Mit mir ist eine massenhafte Rentenkürzung nicht zu machen." Seehofer hatte bereits im Oktober 2010 Kritik an der Rente mit 67 geäußert.
Seehofer drohte der Wirtschaft zudem mit gesetzlichen Schritten, falls sie kurzfristige Arbeitsverhältnisse unverhältnismäßig nutze: "Alle Regierungen in den letzten 20 Jahren in Deutschland haben befristete Arbeitsverträge und Minijobs als begrenztes Mittel zur Flexibilität akzeptiert. Sie sind aber in vielen Fällen der Regelfall geworden. Das müssen wir wieder ändern."  
Linke-Chef Klaus Ernst kritisiert den CSU-Chef .
"Noch im Dezember hat die CSU mit allen anderen Fraktionen den Antrag der Linken abgelehnt, die Einführung der Rente ab 67 zu stoppen."  
Kritik gibt es allerdings auch in den eigenen (Unions-)Reihen: "Das Infragestellen der Rente mit 67 ist ständig wiederkehrender Sozialpopulismus", kritisierte auch der CDU-Abgeordnete Jens Spahn . Erst 2029 würden tatsächlich Menschen mit 67 in Rente gehen, bis dahin sähe es auf dem Arbeitsmarkt ganz anders aus.  
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Rente mit 67 bleibt in der Kritik  31.12.2011
Die Rente mit 67 sorgt unmittelbar vor der Einführung weiter für Kritik. Sozialverbände forderten den Verzicht auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die SPD plädierte für eine Aussetzung. VdK und der SoVD warnten zudem vor einer wachsenden Armut in Deutschland. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher sagte der Nachrichtenagentur dapd: "Eine echte Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für Ältere ist nicht in Sicht." De facto sei die Rente mit 67 deshalb ein Rentenkürzungsprogramm.
Der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, sagte, die Rentnerhaushalte hätten bereits in den vergangenen Jahren real stark an Einkommen verloren. Auch die für 2012 angekündigte Rentenanpassung könne diese Kaufkraftverluste nicht auffangen. Insbesondere für Langzeitarbeitslose, prekär Erwerbstätige und Niedriglohnbezieher steige das Armutsrisiko. Bauer betonte: "Denn sie erwerben nur geringe Rentenanwartschaften und haben nicht die Möglichkeit, privat vorzusorgen." Dazu komme der Einstieg in die Rente mit 67 am 1. Januar 2012. Auch Bauer sprach von einem Rentenkürzungsprogramm.   
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SPD kündigt Initiative gegen Rente mit 67 am 5.1.12 an,
hatte aber bereits am 15.12.11 mit großer Mehrheit im Bundestag gegen eine Aussetzung gestimmt, s.o. 
Die SPD will bei einer Regierungsübernahme im kommenden Jahr die Rente mit 67 vorübergehend stoppen. Ihre Partei werde das Gesetz so lange außer Kraft setzen, bis es ausreichend Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer gebe, kündigte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles gestern an. Es sei nur dann verantwortbar, das gesetzliche Renteneintrittsalter anzuheben, wenn mindestens die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien. Widerspruch von Steinbrück (SPD),
Grüne und FDP. mehr  

Die Grünen ziehen beim Vorstoß der SPD gegen die Rente mit 67 nicht mit
. 5.1.2012,

Sie hatten 2007 noch gegen die Einführung gestimmt, am 15.12.11 im Bundestag aber gegen eine Aussetzung und Rücknahme gestimmt, s.oben.
   
Artikel auf
Süddeutsche Zeitung

Immer mehr Frührentner "Entwicklungen werden schöngeredet"  28. Dezember 2011
Leipziger Volkszeitung:  "Die Entscheidung für die Frührente ist, anders als es das Bundesarbeitsministerium jetzt weismachen wollte, oft nicht freiwillig. Die teilweise dramatischen Entwicklungen bei bestimmten Gruppen von Frührentnern schön zu reden, trägt fast absurde Züge. Die Rente mit 67 nämlich wurde seinerzeit von der großen Koalition unter der Maßgabe eingeführt, dass es mehr Jobs für Ältere geben müsse. Genau dies ist jedoch nicht der Fall, trotz der Klagen über mangelnde Fachkräfte übrigens."
Bonner General-Anzeiger: "Was tatsächlich erschrecken muss, ist die dramatisch gewachsene Zahl an vermindert Erwerbsfähigen, die mit ihrer vorzeitigen Pensionierung den Kampf gegen Krankheit am Arbeitsplatz verloren geben und sich an den Abstieg in die Renten-Armut gewöhnen müssen."   
mehr

R
ente mit 67 - Fernab der realen Arbeitswelt  28.12.2011
Die Rente mit 67 ist eine Vision. Mit der real existierenden Arbeitswelt hat dies wenig zu tun, das legen jetzt wieder die Zahlen der Rentenversicherung nahe. Schon heute geht fast jeder zweite Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand und muss dafür Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Wenn sich daran nichts ändert, ist die Rente mit 67 nichts anderes als eine Rentenkürzung durch die Hintertür.  
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Geringverdiener leben immer kürzer   12.12.2011  
Die Lebenserwartung von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen lag 2001 noch bei 77,5 Jahren, im Jahr 2010 aber nur noch bei 75,5 Jahren. Dies gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Linksfraktion hervor. Der Trend zur Verlängerung der Rentenbezugsdauer gelte demnach nur für Personen mit durchschnittlichem oder überdurchschnittlichem Einkommen. Zudem ergaben die Auswertungen dem Bericht zufolge, dass der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten 60- bis 64-Jährigen im vergangenen Jahr nur gering gestiegen sei. Waren im März 2010 etwa 24,9 Prozent dieser Altersgruppe in Beschäftigung, so lag die Quote im März 2011 bei 26,4 Prozent. Vollzeit arbeiteten davon nur 18,7 Prozent, ein Plus von 1,1 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Die Rente ab 67 sei nach wie vor nichts anderes als "ein gigantisches Rentenkürzungsprogramm", sagte der Rentenexperte der Linksfraktion, Matthias Birkwald. Er kündigte für den kommenden Donnerstag einen Antrag seiner Fraktion im Bundestag an, den für 2012 geplanten Start der Rente ab 67auszusetzen.  
mehr   

Mit Depression still und heimlich in die Frühverrentung  Morgenpost  17. Oktober 2011 18:37  
Allein im vergangenen Jahr waren es bundesweit fast 71 000 Männer und Frauen, die wegen psychischer Erkrankungen in Frührente gingen. Das waren etwa 6500 mehr als 2009. Nach der offiziellen Statistik führten psychische Störungen 1993 - im ersten Jahr der gemeinsam für von West- und Ostdeutschland erfassten Daten - noch in 41 414 Fällen zu einer Früh- oder Erwerbsminderungsrente. Das entspricht einem Zuwachs von 71 Prozent in 18 Jahren. Auch wenn die absoluten Zahlen angesichts von zuletzt gut 850 000 Neurentnern vergleichsweise gering erscheinen: Der Trend ist klar. Und es trifft durchweg den Otto Normalverbraucher, der dann still und heimlich und mit Abschlägen in der Erwerbsminderungsrente verschwindet.

Von der Leyens gnadenlose Politik gegen Jung und Alt.   Leserbrief vom 17.11.2010, Heilbronner Stimme.   
90% der heutigen 64jährigen haben keine sozialversicherte Beschäftigung. Trotzdem soll künftig sogar bis 67 gearbeitet werden. Mit unehrlichen Zahlen und eisiger sozialer Kälte beharrt SchwarzGelb und die zuständige Arbeitsministerin von der Leyen auf diesen Widersinn.
Sind die denn alle mit dem Klammerbeutel gepudert? Aufgrund der prekären Beschäftigungslage wird den Alten nach einem langen Arbeitsleben nun auch noch durch die zwangsläufigen Abschläge die Rente zusätzlich gekürzt, andernfalls Jüngeren aber diese Arbeitsplätze weg genommen. Statt mit ständigen Rentenkürzungen in Altersarmut getrieben zu werden, brauchen wir sozial ausgewogene engagierte Altersvorsorge-Politik aufgrund einer nachhaltigen, echten Rentenreform-Alternative. Geld ist vorhanden. Wer mal eben 500 Milliarden Euro für "notleidende Banken" locker macht, muss das nicht bei Arbeitnehmer/innen, Kranken, Arbeitslosen und Renten reinholen.
Satz von HSt nicht veröffentlicht 


Rente mit 67: Beschäftigungssituation älterer Menschen - Nur wenige Arbeitnehmer können bis 65 arbeiten
13.08.2010 Die Bundesregierung erklärt "Die Beschäftigungssituation Älterer wird immer günstiger". Es kommt aber darauf an, was man unter "älter" versteht. Die Regierung meint alle über 55. Wie viele 55-Jährige im Betrieb beschäftigt sind, ist für die Anhebung der Altersgrenze auf 67 jedoch ohne Bedeutung. Wichtig ist die Lage derjenigen, die unmittelbar vor der Regelaltersgrenze von 65 stehen. Kaum 64-Jährige in Arbeit. Ihre Zahl ist verschwindend gering, rund zehn Prozent. Darin sind sogar noch diejenigen enthalten, die teilzeitbeschäftigt oder in passiver Altersteilzeit sind. Letztere Gruppe gilt zwar formal als beschäftigt, ist aber praktisch nicht mehr im Betrieb. Bereinigt man die Statistik entsprechend, sind ungefähr sechs Prozent der 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt.   
mehr  

Jobwunder?  Leserbrief vom 12.Aug.2010, Heilbronner Stimme.
Zur Zeit schwärmt Schwarz-Gelb und die Presse vom deutschen Jobwunder. Ein erstaunlicher Realitätsverlust. Haben wir doch tatsächlich einen Bedarf von 8 Millionen sozialversicherungspflichtigen Vollerwerbsstellen, dem gerade einmal  267 000 gemeldete offene Stellen, einschliesslich Leiharbeit und unterbezahlte Arbeitsangebote, gegenüberstehen. Zu den im Februar genannten 3.6 Millionen offiziell registrierten Arbeitslosen  kommen noch 1.2 Millionen statistisch nicht gezählte offizielle Arbeitslose, rund 2 Millionen Arbeitsuchende mit einem prekären Beschäftigungsverhältnis - das zum leben nicht reicht - und 1.2 Millionen Erwerbsfähige der "Stillen Reserve".
Hierzu auf
www.zukunft--der--arbeit.de mehr Fakten und Hintergründe. Trotz dieser fatalen Arbeitsmarktlage beharren Schwarz-Gelb und die Wirtschaft auf die beabsichtigte Rente ab 67 und setzen alles daran dadurch gerade den Jüngeren und Niedrigqualifizierten diese Arbeitsplätze auch noch wegzunehmen.
Dabei nimmt es die CDU-Arbeitsministerin von der Leyen mit der Wahrheit nicht so genau, das Arbeitsministerium musste jetzt korrigieren: Lediglich 21,5% statt von der Leyens behauptete 40% der 60 bis 64jährigen haben eine sozialversicherungspflichtige Arbeit, von den 64-Jährigen ist nur noch jeder Zehnte beschäftigt, von den 65jährigen wird ganz geschwiegen. Eine entspannte Arbeitsmarktlage für Ältere ist nach dem 2007 von Union und SPD verabschiedeten Gesetz aber Voraussetzung für die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67.   
Satz von HSt nicht veröffentlicht

 

1.2   Beschäftigungslage zum Einführungsjahr 2012 und aktuell

Immer mehr ältere Beschäftigte? 

Berlin, 3.04.2013. Immer mehr ältere Menschen haben einen sozialversicherungspflichtigen Job. Das zeigen offizielle Daten – und das klingt gut. Schaut man genauer hin, ist die Entwicklung allerdings nicht ganz so erfreulich. Laut Bundesagentur für Arbeit hatten im vergangenen September 1,48 Millionen Menschen zwischen 60 und 64 Jahren eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Das waren 12,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. „Die Entwicklung belegt eindrucksvoll, dass Ältere als Fachkräfte in den Unternehmen gefragt sind wie nie zuvor“, befindet die Arbeitgebervereinigung BDA.
Schaut man sich die Zahl der Arbeitslosen an, sieht die Sache nicht mehr so rosig aus. So waren Anfang dieses Jahres rund 600 000 Menschen ab 55 Jahren als Jobsuchende registriert. Auch hier gab es einen Anstieg: Laut offizieller Statistik stieg der Zahl der älteren Arbeitslosen im Jahresvergleich um 5,2 Prozent.
Es gibt also immer mehr ältere Beschäftigte – und gleichzeitig immer mehr ältere Arbeitslose. Wie das möglich ist? Zunächst einmal gibt es insgesamt immer mehr ältere Menschen. Zudem gehen weniger Menschen in Frührente. Die absoluten Zahlen sind also mit Vorsicht zu genießen.
Politik erschwert Vorruhestand
Ein genaueres Bild über die Beschäftigungstrends erhält man, wenn man sich anschaut, wie viel Prozent der Älteren einen Job haben. Auch diese Daten liefert die Bundesagentur für Arbeit. Danach hatten Mitte vorigen Jahres rund 29 Prozent der 60 bis 65-Jährigen eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Der Anteil ist immer noch relativ niedrig, aber immerhin etwas höher als vor einem Jahr. Damals lag die Quote bei 27,5 Prozent.
Ein Grund: Heutzutage ist es nicht mehr so einfach, sich von älteren Beschäftigen zu trennen, wenn ein Unternehmen Personal abbaut. Denn die Politik hat den Vorruhestand erschwert. Wenn ein älterer Mensch arbeitslos wird, ist es aber nach wie vor sehr schwierig für ihn, eine neue Stelle zu finden, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch deshalb ist die Arbeitslosenquote unter Älteren immer noch deutlich höher als unter Jüngeren.
Laut Statistik waren zuletzt fast neun Prozent der über 54-Jährigen als arbeitslos registriert. Tatsächlich ist die Quote noch höher. Denn die Bundesregierung hat schon vor Jahren beschlossen, die Statistik zu schönen. So gelten Hartz-IV-Empfänger, die mindestens 58 Jahre als sind und denen seit mehr als einem Jahr kein Jobangebot gemacht wurde, nicht mehr als arbeitslos. Sie sind in der offiziellen Statistik nicht erfasst.
Forscher bemängeln, dass die Arbeitsagenturen ältere Arbeitslose oft nicht ausreichend bei der Jobsuche unterstützen. Die Vermittler könnten zum Beispiel mit Unternehmen reden, ob eine Stelle anders zugeschnitten werden könne. Auch Gewerkschafter fordern mehr altersgerechte Jobs und mehr Weiterbildungsmöglichkeiten.
  Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger   
Siehe auch
Beschäftigung Älterer immer noch auf niedrigem Niveau vom 3.4.2013

Rente mit 67 ist sozialpolitisch unverantwortlich
Die Linke belegt mit den Zahlen der Bundesregierung die katastrophale Beschäftigungslage Älterer
(BT-Drs 17/7966 vom 30.11.2011)
Eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle unmittelbar vor der Rente, mit 64 Jahren, hatten nur noch 11,8 Prozent und von den 63 bis unter 65 Jährigen nur 14,4 Prozent . Selbst bei den 60 bis unter 65-jährigen waren in 2010 lediglich 25,8 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei atypisch Beschäftigten  lagen die Erwerbsquoten noch deutlich niedriger: 6,3  Prozent bei 64 Jährigen,  8,6 Prozent bei den 60 bis unter 65-jährigen.
Mittlerweile haben rund 50 Prozent der Zugänge in Altersrenten Abschläge von durchschnittlich 11,4 Prozent. Tendenz weiter steigend. Damit ist (heute schon) mindestens für diese Hälfte das höhere Rentenalter schlicht eine Rentenkürzung.           


3,8 Millionen Arbeitslose im Dezember 2011  
Offizielle Arbeitslosigkeit: 2.780.206, Nicht gezählte Arbeitslose: 1.020.757    
Zur Quelle  

Konjunkturforscher sehen Ende des deutschen "Job-Booms"   4.1.2012  
Hamburg (dpa)- Konjunkturforscher halten ein Ende des Job-Booms für wahrscheinlich. Die positiven Tendenzen dürften sich 2012 nicht mehr fortsetzen, sagt Gustav Horn der «Financial Times Deutschland». Horn ist Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung. Er rechnet bereits zur Jahresmitte wieder mit saisonbereinigt steigenden Erwerbslosenzahlen. Fachleute der Deutschen Bank befürchten, dass die Arbeitslosigkeit bereits im ersten Quartal 2012 wieder steigt. Im Jahresschnitt erwarteten diese Ökonomen, dass dann 3,03 Millionen Menschen ohne Job sein werden.     Quelle:
n-tv    



2    Bessere Lösungen als die Rente mit 67
Die Rente ab 67 ist nicht alternativlos! Auch wenn das als Kernaussage einer unehrlichen Politik immer wieder behauptet wird. Nicht nur eine Alternative, im Nachfolgenden sind mehrere wirksame Lösungen beispielhaft aufgeführt.


Renten-Altersgrenze senken durch volle Erstattung der versicherungsfremden Leistungen
Heutigen Beitragssatz beibehalten und Renten-Altersgrenze um soviel Jahre senken entsprechend der Entlastung der GRV durch die volle Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt. Der heutige Beitragssatz in der GRV könnte um mehrere Beitragssatz-Prozentpunkte gesenkt werden, würde der Bund seinen Pflichten nachkommen. Mehr zu
Versicherungsfremde Leistungen  

Rente mit 65 beibehalten und Beitragssatz bei tatsächlichem Bedarf um 0,25 Prozentpunkte erhöhen
Auf eine Anfrage der Linken stellt die Bundesregierung fest, dass der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte bis in 2030 erhöht werden muss, würde die Renten-Altersgrenze 65 Jahr beibehalten. Siehe
oben.   

Erwerbstätigen-Versicherung für alle einführen und neue Renten-Altersgrenze festlegen 
Die Gesetzliche Rentenversicherung GRV mit sozialem Augenmaß
zukunftssicher reformieren und erweitern auf eine Erwerbstätigen-Versicherung für alle:

Als Grundvoraussetzung
Renten- und Beitragshöhe ausschliesslich am Ziel der Alterssicherung als alleinige Lebensstandardsicherung  bemessen. Keine rückwirkenden Änderungen der GRV-Leistungen und keine Belastungen der GRV-Versicherten durch versicherungsfremde Leistungen, sowie eine steuerfinanzierte Ergänzung der wieder paritätischen Beitragsfinanzierung.

Sofortmaßnahmen bzw. Rückänderungen:
Alle Kürzungsfaktoren in der Rentenformel mit sofortiger Wirkung streichen. Die Rentenanpassung muss sich strikt an der Lohnentwicklung orientieren. Abschaffung der
Rente mit 67. Rückabwicklung der Riesterreform:

Eine nachhaltige Reform muss endlich die Ursachen der GRV-Probleme angehen, Massenarbeitslosigkeit und Finanzierungsbasis:

Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung durch staatliche  Arbeitsförderung abbauen und die Finanzierungsbasis der sozialen Sicherung verbreitern: Wertschöpfungsabgabe einführen  und Kapitaleinkünfte einbeziehen, sowie hohe Einkommen durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angemessen beteiligen (Beispiel Schweiz).

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) für alle:

Die GRV ist auf alle Erwerbstätigen (einschliesslich Beamte, Richter, Professoren, alle Selbstständigen sowie alle Politiker, nicht nur Abgeordnete, auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene) zu erweitern. Rentenniveau, frühester Renten/Pensionsanspruch, jährliche Rentenanpassung, etc muss für alle gleich gelten. Unter diesen Bedingungen ist eine hohe Sicherheit der Alterssicherung gewährleistet, gegenüber sozial ungerechten einseitigen Belastungen der abhängig Beschäftigten und politisch willkürlichen Eingriffen in die gesetzliche Rentenversicherung.    mehr

Altersteilzeit verstärkt fördern für einen Vorruhestand ab 60
Mit dem Alter schwindet bei vielen Menschen die Fähigkeit sowie die Motivation, den Belastungen - oft durch Herausmobben - am Arbeitsplatz standzuhalten. Dennoch erscheint den meisten Areitnehmern der gänzliche Verzicht auf Arbeit sowohl aus finanziellen als auch aus persönlichen Gründen wenig attraktiv. Altersteilzeit ist deswegen eine für immer mehr Mitarbeiter attraktive Möglichkeit. Verstärkte steuerliche Finanzierung durch z.B. eine
Wertschöpfungsabgabe.


Rente mit 60
Unsere Bundestagsabgeordneten können
bereits nach 18 Jahren mit 57 in Rente, s. (3). Erst 2014 wurde das Mindestalter von 57 auf 63 Jahre angehoben.

Gesetzliches Renteneintrittsalter 60 Jahre bei hoher Massenarbeitslosigkeit und Produktivitätssteigerung.
Der Sozialwissenschaftler Rainer Roth erklärt, warum das Rentenalter nicht erhöht, sondern gesenkt werden sollte auf 60 Jahre und wie das finanzierbar ist:
Maßstab für die objektive Möglichkeit, ab 60 die volle Rente zu zahlen, ist das von Erwerbstätigen erwirtschaftete Volkseinkommen. Das Volkseinkommen (die Summe aller Löhne, Gewinne, Mieteinnahmen usw.) stieg von 1950 bis 2009 um das 23-fache, von 2.007 auf 46.194 Euro pro Erwerbstätigem (Lohnabhängige und Selbstständige). Die Produktivität pro Erwerbstätigem ist also enorm gestiegen.
Die Zahl der Erwerbstätigen wiederum stieg von 19,57 Millionen auf 40,265 Millionen. Allein vom Umfang des gesellschaftlichen Reichtums wäre es durchaus möglich, der wachsenden Zahl der Rentnerinnen und Rentner ein auskömmliches Leben zu ermöglichen. Die wachsende Arbeitsproduktivität macht es also objektiv möglich, erheblich mehr Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren als früher.
Die wachsende Arbeitsproduktivität erzeugt unter kapitalistischen Bedingungen genau das, was als das eigentliche Problem der Rentenversicherung angesehen werden kann, die sinkende Nachfrage nach Arbeitskraft sowie die Tendenz zu Lohnsenkungen und prekärer Beschäftigung. Die steigende Produktivität vermehrt einerseits den gesellschaftlichen Reichtum, der sich als Kapital verwerten will und muss, und entzieht der Rentenversicherung andererseits die Einnahmen, die sie braucht, um die Renten für eine wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern zu finanzieren.
Zwischen 1991 und 2008 stieg der Anteil der Nettounternehmensgewinne und Nettovermögenseinkommen am Nettovolkseinkommen von 37,5 Prozent auf 47 Prozent, der Anteil der Nettogewinne am Gesamtzuwachs des Nettovolkseinkommens in dieser Zeit dagegen wuchs von 38,5 Prozent in den Jahren 1991-2000 auf 75,6 Prozent in den Jahren 2000-2008. Das Kapital ist nicht bereit, die Löcher der Rentenversicherung, die es selbst produziert, aus seinen Gewinnen zu finanzieren.
Um die Notwendigkeit der Rente mit 67/70 zu beweisen, setzen alle Ideologen des Kapitals als wichtigstes Thema die drohende "demografische Katastrophe", die eigentlich nur eine Katastrophe für die Kapitalverwertung ist, der es nicht gefällt, dass Menschen älter werden, ohne dass sie noch verwertbar sind.
Die gestiegene Produktivität und der gestiegene gesellschaftliche Reichtum werden dabei ebenso ausgeklammert wie das Sonderinteresse der Kapitaleigentümer an einer Wiederbelebung ihrer Profitraten. Wir sollten uns von diesen Sonderinteressen, die sich als Allgemeininteresse aufspielen, nicht beeindrucken lassen, sondern, wie gesagt, ihnen zum einen unsere Interessen entgegenstellen, uns zum anderen aber kritisch mit den vermeintlichen Sachzwängen des Sozialabbaus auseinandersetzen.
zur Quelle      

Flugblatt zur Rente mit 60 von KLARtext.eV.   
Die Broschüre "Rente mit 60" ist bei KLARtext.eV. über das
Bestellformular erhältlich.


Das Rentenalter beträgt in Frankreich für das allgemeine Rentensystem 60 bzw. 62 Jahre.
62 Jahre für diejenigen, die nach dem 1.1.1955 geboren sind. Für die nach dem 1.1.1950 geborenen Jahrgänge bestehen Übergangsregelungen aufgrund der Anhebung des allgemeinen Rentenalters von 60 auf 62 Jahre.
Der Erhalt der vollen
Rente erfordert aber 41 Jahre Beitragszahlung. Ab 67 Jahren wird die Rente automatisch in voller Höhe gezahlt.
Arbeitnehmer, die schon früh berufstätig waren, haben das Recht, schon mit 60 Jahren in die Rente zu gehen, wenn sie die geforderte Anzahl an Beitragsjahren erfüllt haben. 1956 wurde in Frankreich eine Mindestrente für alle in Frankreich lebenden Senioren eingeführt, die keine Anwartschaft für die Sozialversicherung erworben haben.
(Letzte Änderung 04.12.2012)   Quelle
Botschaft Frankreich

Rente mit 60: Beispiel Lammert  -  Bundestagspräsident ist Pensionsmillionär  01.04.2006  
Norbert Lammert (CDU), der heute 57 ist und seit 1980 im Bundestag sitzt gab unter drei Ministern den Staatssekretär, von 2002 bis 2005 den Vizepräsidenten des Bundestags, seitdem ist er Präsident. Wie der Bund der Steuerzahler ausgerechnet hat, steht ihm vom 60. und nicht etwa vom 67. Lebensjahr an eine monatliche Pension von 8.378 Euro zu.
Claudia Nolte, die unter Kohl eine Legislaturperiode Familienministerin war, stehen für diese Zeit monatlich 3.700 Euro Pension zu. Dazu kommt für ihre Zeit als Bundestagsabgeordnete noch so viel, dass ihr im zarten Alter von 60 Jahren monatliche Pensionsansprüche von 6.700,00 Euro bleiben. Quelle: FAZ 1.4.2006, gefunden auf  
altersdiskriminierung.de 



3    Rente mit 67 - Was beschlossen wurde

Trotz heftiger Proteste von Versicherten, Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Linken beschloss Schwarz-Rot 2007 unter Bundeskanzlerin Merkel und dem zuständigen Arbeitsminister Müntefering (SPD) das Rentenalter von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Ab dem Jahre 2012 wird die Regelaltersgrenze von bisher 65 Jahre in Stufen auf 67 Jahre (2029) angehoben. Die Anhebung beträgt für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 zunächst einen Monat pro Jahrgang (Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 66 Jahre) und ab dem Geburtsjahr 1959 zwei Monate pro Jahrgang (Anhebung der Regelaltersgrenze von 66 auf 67 Jahre). In dieser Übergangsphase von 2012 bis 2028 wird somit die maßgebliche Regelaltersgrenze abhängig vom jeweiligen Geburtsjahr bestimmt.
Wer früher in Rente geht (in der Regel wird dies frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich sein), erhält pro Monat vorverlegten Rentenbezugs eine dauerhafte Kürzung der Altersbezüge um 0,3% - maximal also 14,4%.
Wer auf insgesamt 45 Jahre an Pflichtbeitragszeiten kommt,
kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in Zukunft mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente erhalten. Pflichtbeitragszeiten wegen *Arbeitslosigkeit zählen allerdings nicht. *darunter fallen auch Zeiten für Umschulungen und Ausbildungsmaßnahmen der BA.
Nur wenige Arbeitnehmer schaffen es tatsächlich auf 45 Beitragsjahre - laut Spiegel vom 9.3.2007 bei den Männern  28 Prozent, bei Frauen sogar nur vier Prozent. Aktuell: ???   

Bundestag Rente mit 67 beschlossen  n-tv März 2007 

Liste der namentlichen Abstimmung
 
CDU/CSU: 215 Ja, 10 na, SPD: 193 Ja, 11 Nein, 4 Enth,14 na, Linke: 51 Nein, 2 na, FDP: 54 Nein, 7 na, Grüne:51 Nein  fraktionslose 2 Nein          na = Stimme nicht abgegeben



3.1   Kritik und Ablehnung von Anfang an


Die Rente mit 67 war selbst innerhalb SchwarzRot umstritten   
27. Juni 2005
"Es macht keinen Sinn, über eine Erhöhung des Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre zu reden, wenn das tatsächliche Renteneintrittsalter im Schnitt bei etwa 60 Jahren liegt", sagte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU). Auch Familienministerin Schmidt (SPD) erteilte der Rente mit 67 erneut eine Absage. "Wenn nur erst alle Arbeit bis 65 Jahre hätten, wäre ich schon froh".       
Zur Quelle

Regierungsberater halten Rente mit 67 für falsch.

„Eine generelle Heraufsetzung des abschlagfreien Rentenalters hält die Kommission aus mehreren Gründen nicht für zielführend.“ Wegen der hohen Arbeitslosigkeit sei schon heute nur „eine Minderheit“ bis 65 beschäftigt. Angesichts der hohen körperlichen und gesundheitlichen Belastungen könnten zudem viele nicht bis 65 oder gar darüber hinaus arbeiten. Aus dem „Altenbericht“ einer Expertenkommission, die die Bundesregierung selbst eingesetzt hat. 
Zur Quelle

Arbeitsmarktexperten warnen vor Rente mit 67
  
Arbeitsmarktexperten befürchten, dass die Einführung der Rente mit 67 bis zum Jahr 2030 mit einem dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit einhergehen würde. Vor allem Jüngere und Niedrigqualifizierte wären die Verlierer einer solchen Entlastung der Rentenkassen. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) müssten bis zu drei Millionen Jobs zusätzlich entstehen, um die Reform am Arbeitsmarkt verkraften zu können. Die von 2012 an geplante schrittweise Anhebung der Altersgrenze würde ausgerechnet die geburtenstarken Jahrgänge der sechziger Jahre besonders stark treffen.   
Zur Quelle

V
ersteckte Rentenkürzung
"Es geht bei der Rente mit 67 nicht darum, dass auch länger gearbeitet wird." Tatsächlich sei das Ziel einer solchen Maßnahme, dass die Arbeitnehmer höhere Abschläge auf ihre vorgezogenen Renten in Kauf nehmen. Wer den Wunsch habe, mit 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen, erhalte dann zweimal 3,6 Prozent weniger jährliche Rente. "Das ist eine versteckte Rentenkürzung, so ehrlich muss man sein." erklärte sogar Privatversicherungs-Lobbyist und Talkshow-"Rentenexperte" 
Prof.Dr.Raffelhüschen in einem Interview Ende Oktober 2005

Rente ab 67 mit Entschiedenheit abgelehnt   
Ein weiterer Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit und ein deutlich höheres Risiko der Vorruhestands- und Altersarmut wären die Folgen. Um die Langzeitarbeitslosigkeit zu überbrücken, würden viele Betroffene in die ihnen verbliebenen Frühverrentungsmöglichkeiten gedrängt und müssten lebenslange Abschläge von bis zu 14 Prozent in Kauf nehmen. Die Anhebung der Altersgrenzen ist in diesen Fällen nichts anderes als eine weitere Rentenkürzung. Die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten sind systemwidrig, weil der Eintritt einer Erwerbsminderung - anders als beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente - nicht zur Disposition der Betroffenen steht. ErwerbsminderungsrentnerInnen sind aus gesund- heitlichen Gründen gezwungen, aus dem Berufsleben auszutreten und eine Rente in Anspruch zu nehmen.  
vollständige Stellungnahme-SoVD  

Volkssolidarität lehnt Rente mit 67 ab  19.2.2007
Die Volkssolidarität weist darauf hin, dass die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Renten-„Reformen“ sich bereits heute spürbar negativ auf Rentenansprüche und Renteneinkünfte auswirken. Diese Entwicklung und die Langzeitfolgen einer immer noch hohen Massenarbeitslosigkeit führen dazu, dass die Gefahr von Altersarmut zunimmt. Vor diesem Hintergrund macht die Volkssolidarität gegen den o. g. Gesetzentwurf grundlegende Einwände geltend, die dazu Anlass geben, ihn abzulehnen. I
Die Volkssolidarität fordert, den o. g. Gesetzentwurf zurückzuziehen und stattdessen im Jahre 2010 auf der Grundlage überprüfbarer Kriterien (insbesondere der Arbeitsmarktlage und der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer) eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen Änderungen bei den Altersgrenzen erfolgen könnten.   
mehr  


Rente mit 67 - überflüssig und schädlich

Was aber bringt die »Rente mit 67« für Beitragssatz, Renten und Arbeitsmarkt tatsächlich?
Der Beitragssatz wird im Jahre 2030 um 0,5%-Punkte niedriger ausfallen als ohne die Anhebung der Altersgrenze; in der Logik der Befürworter »entlastet« dies die Jüngeren und deren Arbeitgeber »deutlich« um jeweils 0,25%-Punkte (der Durchschnittsverdiener würde 2030 nach heutigen Werten 6,11 € monatlich »sparen«). Dafür müssen die Jüngeren allerdings zwei Jahre länger bis zur abschlagsfreien Rente warten. Die finanziellen Belastungen durch zusätzliche Arbeitslosigkeit und erforderliche zusätzliche Beschäftigungsförderung werden also schnell die marginale Beitragsentlastung der »Rente mit 67« übersteigen.  
vollständige Stellungnahme - Arbeitnehmerkammer Bremen  
Artikel auf Nachdenkseiten zu  Rente mit 67   sowie zu  Privatvorsorge 



3.2    Bestandsprüfungsklausel - Gesetzlicher Einführungsvorbehalt
Angesichts der hohen Altersarbeitslosigkeit wurde 2007 im Gesetz zur Rente mit 67 festgelegt, alle vier Jahre zu überprüfen ob die Rente ab 67 künftig weiter bestehen bleiben kann:
"Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können." SGB VI § 154 Abs.4
Auf eindeutige Kriterien, z.B. mindestens 90% der 63 und 64 jährigen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, entsprechend der offiziellen Gesamt-Arbeitslosenquote, wurde (vorsichtshalber) verzichtet   



3.3    Einführungsüberprüfung 2010

Rente mit 67 - Mehr arbeitslos   Manager Magazin
Die Bundesregierung hat bessere Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer zur Voraussetzung für die Rente mit 67 erklärt. Dazu ist ein Regierungsbericht erstellt worden, um der im Gesetz verankerten Überprüfungsklausel nachzukommen. Gut ein Jahr vor dem Einstieg in die Rente mit 67 sind in Deutschland einer Studie zufolge immer mehr Arbeitnehmer zwischen 60 und 64 Jahren arbeitslos. Das Risiko, kurz vor Eintritt in den Ruhestand den Job zu verlieren, habe sich in den vergangenen drei Jahren stark erhöht. Bundesarbeitsministerin von der Leyen sagte, an der Rente mit 67 führe kein Weg vorbei. Alternativen wären, die Rente zu kürzen oder die Beiträge für die Jungen drastisch zu erhöhen.  
mehr

 
Rente mit 67 - Zu wenig Arbeitsplätze und zu wenig gute Arbeit für ein Arbeiten bis 67.
Vierter Monitoring-Bericht des Netzwerks für eine gerechte Rente Paritätischer, SoVD, VdK, Volkssolidarität, DGB (09/2010)
Fazit (Auszüge)  
1. Die arbeitsmarktpolitischen Voraussetzungen für die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters ab 2012 liegen nicht vor: Die Arbeitslosigkeit insgesamt ist viel zu hoch, die Erwerbsbeteiligung und die Erwerbschancen Älterer sind trotz leichter Verbesserungen katastrophal schlecht. Noch nicht einmal jeder Zehnte schafft es, bis zur Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Arbeit zu bleiben...

Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
(11/2010)
PDF-Publikation  155 Seiten  
Siehe auch Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre,
BT-Drs 17/3814
S.56: Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Alter in ausgewählten Jahren, zB Anteil Beschäftigter im Alter 60-65 von Erwerbstätigen in 2009 ca 59%, aber keine Angaben zu 63, 64, 65 Jährigen. Diese Zahlen sagen nichts über den Beschäftigungsgrad der sozialversicherungspflichtigen Älteren 60 bis unter 65Jahren aus. Bezug lediglich auf Beschäftigte statt auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zwischen 60 und 65. Beschäftigte. D.h. einschliesslich Selbstständige und Beamte, die allgemein länger arbeiten, aber mit der GRV nichts zu tun haben. Abnehmende Beschäftigung wegen steigender Produktivität, heutige und zunehmende Arbeitslosigkeit, Verweigerung der Wirtschaft Ältere zu beschäftigen, Abschieben in Vorruhestand und Frühverrentung, statistisch nicht erfasste ältere Arbeitslose, stetig steigende prekäre Beschäftigung, all das wird im Bericht ignoriert.

Altersübergangs-Report  Martin Brussig, 2011-02
 
http://www.iaq.uni-due.de/auem-report/2011/2011-02/auem2011-02.pdf  
Auf einen Blick …
· Noch nie waren so viele Ältere ab 50 wie heute. Im Jahr 2010 war bzw. über ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (26,2 Prozent mindestens 50 Jahre alt. Das sind über eine Million Personen mehr als 2006 (5,9 Mio, 22,7 Prozent) und zwei Millionen mehr als vor gut 10 Jahren (1999: 5,2 Mio, 17,9 Prozent).
· Obwohl die Zahl derjenigen, die jenseits des 60. Lebensjahres sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, stark gestiegen ist, geht sie auch in den derzeit jüngsten Kohorten mit jedem zusätzlichen Lebensjahr deutlich zurück. Nach wie vor wird die heutige Regelaltersgrenze von 65 Jahren nur von einer Minderheit in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erreicht.  
 



3.4    Gesetzestext und DRV Informationen

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz  vom 20. April 2007
Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)   
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2007
Siehe auch
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
BT-Drs. 16/3794  
Gesetzentwurf der Bundesregierung samt Stellungnahme des Bundesrates
BT-Drs. 16/4372  
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
BT-Drs. 16/4583  

Informationen der Deutschen Rentenversicherung DRV:

Rente mit 67
Rente mit 67 Wie Sie Ihre Zukunft planen können
Mehr Details, auch zur Rente mit 67:
DRV-Broschüre Die richtige Altersrente für Sie  6. Auflage (5/2011)
Altersrente für besonders langjährig (45 Beitr-Jahre) Versicherte
DRV-Lexikon - Deutschsprachiges Lexikon mit Fachbegriffen aus der Rentenversicherung
 

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